Mordfall Ekaterina B.: Staatsanwaltschaft Bremen legt Revision ein
Das Landgericht hatte den 47-jährigen Ehemann des Opfers zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun muss der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat Revision gegen das Urteil im Fall einer ermordeten Frau aus Bremerhaven eingelegt. Das Landgericht hatte am Dienstag den 47-jährigen Ehemann des Opfers, Ekaterina B., zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seine Frau betäubt, erwürgt und ihre Leiche zerstückelt in einem Koffer in einen Fluss geworfen haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Dem war das Gericht nicht gefolgt. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil jetzt auf Rechtsfehler überprüfen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Vier News, 26. Mai 2023, 14 Uhr