Senat lehnt Platanen-Volksbegehren ab – Staatsgerichtshof entscheidet
- Grüne und SPD stimmen gegen Volksbegehren zum Schutz der Platanen.
- Linke wollten, dass Bremer direkt über 136 Bäume in der Neustadt abstimmen.
- Staatsgerichtshof muss über Zulässigkeit des Volksbegehrens befinden.
Der Bremer Senat lehnt ein Volksbegehren über den Schutz von 136 Platanen am Weserufer in der Bremer Neustadt ab. Die Entscheidung fiel am Nachmittag mit den Stimmen von Grünen und SPD – gegen die Linken-Senatorinnen. Diese wollten, dass Bremerinnen und Bremer direkt über die Bäume und damit den Hochwasserschutz abstimmen dürfen. Nun soll der Staatsgerichtshof über die Zulässigkeit des Begehrens befinden.
Streit in der Koalition ist nicht vom Tisch
Der Knatsch in der Bremer Regierungskoalition ist damit nicht beigelegt. Zwar hatten die Parteispitzen von Rot-Grün-Rot entschieden, dass der Senat ausnahmsweise einen Beschluss per Mehrheit fällen darf – und nicht einstimmig wie sonst. Doch der Streit darüber, ob die Bäume für die Deichsicherheit fallen müssen, ist damit nicht vom Tisch.
Das bremische Verfassungsgericht muss nun prüfen, ob der Senat das Volksbegehren ablehnen durfte oder nicht. Bremens Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne) bekräftigte noch einmal, dass für sie der Deichschutz nicht verhandelbar ist. Es gehe darum, Tausende Menschen in der Bremer Neustadt vor Hochwasser zu schützen. Darüber könne man nicht abstimmen, so Schaefer.
Bürgerinitiative will Deich sichern, ohne Platanen zu fällen
Die umkämpften Platanen sollen weg, weil Experten befürchten, dass der Hochwasserschutz sonst nicht gewährleistet ist. Die Bürgerinitiative für den Erhalt der Bäume hatte Alternativen vorgelegt, wie man den Deich sichern kann, ohne die Platanen zu fällen. "Aus unserer Sicht hätte es dem Senat gut angestanden, in Sachen Bürgerbeteiligung ein klares Statement abzugeben und hier ein Volksbegehren zuzulassen", kommentiert Gunnar Christiansen, Sprecher der Bürgerinitiative, die Entscheidung des Senats. Es wäre wichtig gewesen, den Volksentscheid zur Bürgerschaftswahl im Mai stattfinden zu lassen, so Christiansen, und moniert, dass die Anrufung des Staatsgerichtshofs den Prozess verzögere.
Dass der Platanen-Volksentscheid – wie geplant – zusammen mit der Bürgerschaftswahl durchgeführt werden kann, ist spätestens jetzt höchst unwahrscheinlich geworden. Der Staatsgerichtshof, aber auch die Landeswahlleitung und die Bürgerschaft müssten sich noch vor Mai damit befassen. Dem Vernehmen nach könnte die Abstimmung vielleicht zusammen mit der Europa-Wahl 2024 stattfinden – wenn der Staatsgerichtshof das Volksbegehren überhaupt zulässt.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 22. Dezember 2022, 16 Uhr