Streit um Weser-Platanen: Senat entscheidet über weiteres Vorgehen
- Streit um Platanen in Bremer Neustadt ist Thema im Senat.
- Senatsmitglieder stimmen über weitere Schritte im Streit um Platanen ab.
- Frage: Soll der Staatsgerichtshof entscheiden, ob ein Volksbegehren zulässig ist?.
Im Streit um 136 Platanen am Weser-Deich in der Bremer Neustadt will der Senat über das weitere Vorgehen abstimmen. Wie der Koalitionsausschuss mitteilte, haben sie sich darauf geeinigt, dass die Mehrheit im Senat jetzt entscheiden soll. Es geht um die Frage, ob der Senat den Staatsgerichtshof darüber entscheiden lässt, ob ein Volksbegehren zum Schutz der Platanen zulässig ist.
In einer Pressemitteilung ist von einem "besonderen Ausnahmefall" die Rede. Im Regelfall stimmt der Senat einheitlich ab. SPD und Grüne sind dafür, den Staatsgerichtshof anzurufen. Nach Auffassung von Grünen-Umweltsenatorin Maike Schaefer und von SPD-Innensenator Ulrich Mäurer darf das Volk nicht direkt abstimmen, wenn dadurch "Leib und Leben der Bürger" oder deren Eigentum bedroht sind. Hier habe der Staat eine Schutzpflicht.
Linke ist gegen eine Prüfung durch den Staatsgerichtshof
Mit Zustimmung von Grünen und Linken gilt es als sicher, dass jetzt das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden muss, ob das Volksbegehren stattfindet. Die Linke ist dagegen, den Staatsgerichtshof einzuschalten. Sie pocht auf das Recht auf Volksgesetzgebung.
Unklar ist, ob eine Entscheidung des Gerichts rechtzeitig kommt, damit ein mögliches Volksbegehren gleichzeitig mit der Bürgerschaftswahl im Mai stattfinden kann. Die Platanen sollen für den Hochwasserschutz gefällt werden. Eine Bürgerinitiative will die Bäume aber behalten.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 22. Dezember 2022, 7 Uhr