Landet der Streit um die Platanen in der Bremer Neustadt vor Gericht?
- Behörden überlegen, Volksentscheid gerichtlich prüfen zu lassen.
- Senat bezweifelt, ob ein Volksentscheid gesetzlich zulässig ist.
- Bürger-Initiative hat 26.000 Unterschriften für Volksentscheid gesammelt.
Der Bremer Senat bezweifelt, ob ein Volksbegehren zu den Platanen in der Neustadt gesetzlich zulässig ist. Er denkt deshalb darüber nach, ob der Staatsgerichtshof darüber entscheiden soll. Die Bremer Politik und eine Bürgerinitiative beschäftigen sich seit vielen Jahren mit der Frage, ob die mehr als 100 Platanen für den Hochwasserschutz gefällt werden müssen oder nicht.
Mehrere Behörden prüfen die Rechtslage
Noch hat der Senat nicht entschieden, ob er sich tatsächlich an den Staatsgerichtshof wenden wird. Aber: Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne) sagt, beim Deichschutz gehe es um die Unversehrtheit der Bevölkerung – und damit um Leib und Leben. Das sei nicht verhandelbar. Deswegen prüfen gerade mehrere Bremer Behörden die Rechtslage. Also, ob tatsächlich das Volk entscheiden kann, was mit den Platanen passiert. Entscheiden soll dann der Staatsgerichthof.
Die Bremer Bürgerinitiative, die sich für den Schutz der Platanen einsetzt, hat dem Wahlamt nach eigenen Angaben 26.000 Unterschriften vorgelegt. Etwas mehr als 23.000 müssen gültig sein, damit es zu einem Volksentscheid kommt. Ob so viele Unterschriften tatsächlich gültig sind, ist noch nicht geklärt.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. Dezember 2022, 19:30 Uhr