Dankeschön zu Weihnachten: Briefträger und Co. richtig Trinkgeld geben

Eine Hand überreicht einer anderen Hand einen Schokoladenweihnachtsmann und einen 5-Euro-Schein vor Briefkästen an einem Hauseingang.

So gibt man Postboten und Co richtig Trinkgeld

Bild: Radio Bremen | Martin von Minden

Ob für die Bremer Müllabfuhr oder Postboten: Trinkgeld zu Weihnachten hat Tradition. Doch nicht alle dürfen es annehmen. Das sollten Sie über kleine Geschenke wissen.

Die Eile steht ihnen dieser Tage oft ins Gesicht geschrieben: Beschäftigte der Stadtreinigung sorgen schnell noch für saubere Straßen und leere Mülltonnen. Postboten und Paketzusteller hetzen von Tür zu Tür, damit Bremerinnen und Bremer pünktlich zu Weihnachten alles ins Haus bekommen, was sie bestellt haben oder geschenkt bekommen. Was liegt da näher, als auch ihnen, den Helfern unseres Alltags, eine kleine Aufmerksamkeit zum Fest zukommen zu lassen, ein Dankeschön etwa in Gestalt von Trinkgeld? Fragt sich nur: Wer darf überhaupt etwas annehmen?

Kein Trinkgeld für die Müllabfuhr

Ein Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens trägt zwei Müllsäcke.
Die Beschäftigten der Stadtreinigung dürfen kein Trinkgeld oder andere Aufmerksamkeiten annehmen. Bild: dpa | Chromorange / Ralph Peters

Im Falle der Müllabfuhr fällt die Antwort einfach aus: Die Beschäftigten der Stadtreinigung dürfen weder Trinkgeld annehmen noch andere Geschenke wie Einladungen zu Veranstaltungen, Eintrittskarten, Rabatt- oder auch Gutscheine, sagte Antje von Horn, Sprecherin der Bremer Stadtreinigung: "Wir weisen jedes Jahr in der Adventszeit alle Mitarbeitende auf das generelle Annahmeverbot hin. Ausnahmen hiervon sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstands und in Einzelfällen möglich."

Die Stadtreinigung orientiert sich bei ihrem Vorgehen an einer Verwaltungsvorschrift der Freien Hansestadt Bremen aus Dezember 2020 über die Annahme von Belohnungen und Geschenken. Die Vorschrift soll der Vorteilsnahme entgegenwirken und untersagt daher allen Beamtinnen und Beamten im Land Bremen, Geschenke anzunehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen. Das gilt auch für kleine Geschenke wie Trinkgeld. So heißt es in der Vorschrift ausdrücklich: "Auf den Wert der Zuwendung kommt es nicht an."

Tatsächlich arbeiten bei der Bremer Stadtreinigung heute kaum noch Beamte. Gleichwohl stelle die alte Vorschrift weiterhin die Verhaltensmaxime der Belegschaft dar, so von Horn.

Trinkgeld für Briefzusteller und Paketboten?

Etwas anders liegen die Dinge bei den Paketzustellern und den Briefträgern. Zwar gelte auch für sie grundsätzlich das Gleiche wie für Beamte, sagte Maike Wintjen, Sprecherin bei der Deutschen Post AG, auch die Paket- und Briefzusteller der Post dürften keine Belohnungen und Geschenke annehmen. "Dies gilt allerdings nicht, soweit es sich um ein geringwertiges Sachgeschenk bis zu einem Wert von 25 Euro handelt", schränkte Wintjen ein. Es spreche also nichts dagegen, als zufriedener Kunde dem Briefträger ein kleines Trinkgeld zuzustecken.

Auch die Paket-Zustellerinnen und Zusteller der Hermes-Gruppe dürfen ein kleines Trinkgeld und kleine Geschenke als Dankeschön von ihren Kunden annehmen, sagte Marei Martens, Sprecherin der Hermes Germany GmbH. Allerdings dürfe der Wert dieser Geschenke zehn Euro nicht überschreiten. "Gerne möchten wir darauf hinweisen, dass Zusteller und Zustellerinnen sich nicht nur zu Weihnachten über eine kleine Wertschätzung ihrer täglichen Arbeit freuen", fügte Martens hinzu.

Apropos Wertschätzung: Maike Wintjen von der Deutschen Post AG empfiehlt Bremerinnen und Bremern, die Zustellern gern eine Freude bereiten möchten, ihnen das Trinkgeld persönlich zu übergeben: "Das persönliche Überreichen unterstreicht die Wertschätzung", sagte die Sprecherin.

Diesen Artikel haben wir erstmals am 20. Dezember 2022 veröffentlicht.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Mittag, 20. Dezember 2022, 13:10 Uhr