Auch bestehende Schottergärten in Bremen müssen bald bepflanzt werden
- Baudeputation der Stadt Bremen segnet neues Begrünungs-Ortsgesetz ab.
- Schottergärten-Verbot auch für bestehende Schottergärten und Dächer.
- Eigentümer müssen Schotterflächen bis 2026 entsiegeln und bepflanzen.
Die städtische Baudeputation hat einem Gesetz zugestimmt, das Schottergärten in der Stadt Bremen verbietet. Als Schottergärten gelten demnach Freiflächen von mehr als zehn Quadratmetern auf Baugrundstücken, die mit gebrochenen Steinen oder Kieseln bedeckt sind.
Das neue Begrünungs-Ortsgesetz sieht auch vor, dass bestehende Schottergärten bis spätestens Ende 2026 entsiegelt und bepflanzt werden müssen. Auch neue Flachdächer mit mindestens 50 Quadratmetern müssen dann begrünt werden.
Ausnahmen bei Photovoltaik-Anlagen
Voraussetzung ist, dass die Dächer dafür geeignet sind und dort keine Photovoltaik-Anlage geplant ist. Hintergrund ist der Klimaschutz. Grüne Dächer und Gärten sollen unter anderem für kühlere Gebäude sorgen und helfen, Regenwasser besser aufzunehmen. Außerdem sind sie gut für die Pflanzen- und Tiervielfalt.
Nach der Baudeputation muss nun die Bürgerschaft dem Gesetz noch zustimmen. Bremen wäre damit eine der ersten Kommunen in Deutschland, in denen auch bestehende Schottergärten von einem Verbot betroffen sind. In Niedersachsen müssen unbebaute Flächen auf Baugrundstücken seit 2012 in der Regel Grünflächen sein. Einige Kommunen gehen deshalb bereits jetzt gegen Schottergärten vor.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 9. Februar 2023, 16 Uhr