Gutachter hält Bremer Ausbildungsfonds für verfassungswidrig
- Handelskammer legt Gutachten vor.
- Wissenschaftler hat schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken.
- Wirtschaftsressort reagiert "entspannt".
Die Handelskammer Bremen hat mit einem neuen Rechtsgutachten ihren Widerstand gegen die geplante Ausbildungsabgabe untermauert. Die Untersuchung des Berliner Wissenschaftlers Christian Waldhoff zitiert schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken.
Die geplante Ausbildungsabgabe, mit der der Bremer Senat für mehr Ausbildungsplätze sorgen will, verstoße gleich mehrfach gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, findet der Gutachter der Handelskammer. Zum Beispiel belaste die Sonderabgabe nicht alle mit Ausbildung befassten Einrichtungen in Bremen.
Gutachter sieht Unternehmen nicht in der Verantwortung
Außerdem sieht der Gutachter die Bremer Unternehmen nicht in der Verantwortung für den Fachkräftemangel – genau dem soll das geplante Gesetz abhelfen. Weder für den demographischen Wandel noch für die schlechte Versorgung mit Bremer Schulabgängern seien die Unternehmen verantwortlich. Dem Gutachten zufolge ist es verfassungsrechtlich mindestens bedenklich, die Unternehmen dann aber dafür mit der geplanten Abgabe zu belegen.
Die Handelskammer hat am Dienstag bekräftigt, über einen möglichen Klageweg zu beraten. Denkbar wäre zum Beispiel eine Normenkontrollklage beim Staatsgerichtshof in Bremen.
Wirtschaftsressort bleibt entspannt
"Wir gehen grundsätzlich recht entspannt mit dieser Thematik um", sagte Kai Stührenberg, Staatsrat im Bremer Wirtschaftsressort. Es gebe im Gutachten Punkte, bei denen das Ressort eine andere Rechtsauffassung habe – und andere Gutachten. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass es durch den aktuellen Dialog noch zu Anpassungen des Gesetzenwurfs komme.
Wir sollten lieber anpacken und gemeinsam dafür sorgen, dass wir die Ausbildung ein Stück nach vorne kriegen – da können wir alle etwas zu beitragen.
Kai Stührenberg, Staatsrat im Bremer Wirtschaftsressort
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 7. März 2023, 18 Uhr