Fragen & Antworten

Knapp 100.000 Bremer schieben Grundsteuererklärung vor sich her

Eine ältere Frau sitzt am Laptop und greift nach ihrer Brille.
Zwei von fünf Eigentümern in Bremen haben ihre Grundsteuererklärung noch immer nicht abgegeben. Bild: dpa | Christin Klose

Die Abgabefrist endet am 31. Januar. Doch erst rund 60 Prozent haben die Formulare beim Finanzamt eingereicht. Was jetzt zu tun ist – und was bei gerissener Frist droht.

Die einen schieben sie einfach nur vor sich her, für die anderen ist sie noch immer ein Buch mit sieben Siegeln, wieder andere füllen sie aus Prinzip nicht aus. Die Folge: Finanzämter in Bremen und Bremerhaven warten noch immer auf einen Großteil der gut 237.000 Grundsteuererklärungen, die bis Monatsende abgegeben sein müssen.

Wie Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern dasteht und was jetzt für Eigentümer und Eigentümerinnen wichtig ist, erklären wir hier in den vier wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

1 Wieviele Grundsteuererklärungen wurden bislang abgegeben?

Bis einschließlich 8. Januar wurden in Bremen dem Finanzressort zufolge 59,25 Prozent der geforderten Grundsteuererklärungen für Häuser, Wohnungen und Grundstücke abgeben. Das entspricht 140.541 Erklärungen.

Entwicklung der Abgabequote der Grundsteuererklärungen im Land Bremen

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Die Abgabequote ist allerdings seit der Bekanntgabe der Fristverlängerung von ursprünglich Ende Oktober 2022 auf jetzt Ende Januar 2023 deutlich abgeflacht. Wurden im Oktober in Bremen noch mehr als 37.700 Erklärungen eingereicht, waren es im November nur noch 11.045, im Dezember 11.896. Aktuell steigt die Anzahl wöchentlicher Eingänge allerdings wieder.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern steht Bremen dabei noch vergleichsweise gut da. In einer Umfrage der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" unter den Landesfinanzministerien lag Bremen in der ersten Januarwoche mit zu diesem Zeitpunkt rund 57 Prozent Rücklaufquote sogar an der Spitze – vor Sachsen-Anhalt (56,3 Prozent) und Hamburg (55,5 Prozent). Auf den hinteren Plätzen lagen demnach Mecklenburg-Vorpommern (40 Prozent), Baden-Württemberg und das Saarland (jeweils 45 Prozent).

2 Wie können Grundsteuererklärungen abgegeben werden?

Die Abgabe funktioniert – wie eine Steuererklärung über das Elster-Portal – digital, aber auch analog auf Papier. In Bremen haben 84,8 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Erklärung in elektronischer Form abgegeben. 15,2 Prozent haben die Grundsteuererklärung in Papierform eingereicht. Entsprechende Unterlagen liegen in den Finanzämtern aus.

In vielen Fällen ist auch ein vereinfachtes elektronisches Verfahren möglich. Auf der Website www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, von Eigentumswohnungen und von unbebauten Grundstücken ihre Erklärung mit wenigen Klicks einreichen. Direkt auf der Seite kann jeder prüfen, ob das vereinfachte Verfahren im persönlichen Fall funktioniert. Für die Erklärung selbst ist lediglich eine gültige E-Mail-Adresse notwendig.

3 Wo bekommen Bremerinnen und Bremer Unterstützung?

Das Bremer Finanzressort bietet im Januar zusätzliche Bürgersprechstunden an. "Ich empfehle allen abgabepflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümern jetzt mit dem Ausfüllen zu beginnen, sodass bei Problemen und Fragen noch Zeit bleibt, sich Hilfe zu holen", sagt Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl.

Das Finanzressort bietet zur Unterstützung noch im Januar folgende Termine als Bürgersprechstunden an:

  • 24. Januar in der Stadtbibliothek Bremerhaven: Die Veranstaltung findet in drei Durchgängen statt, die jeweils um 13, 14:45 und 16:30 Uhr starten. Die Anmeldung erfolgt entweder telefonisch unter (0471) 590-2555, über die Webseite www.stadtbibliothek-bremerhaven.de oder vor Ort. Es gibt eine Anmeldepflicht..
  • 28. Januar in den Finanzämtern Bremen-Stadt und Bremen-Nord: Die anmeldepflichtigen Veranstaltungen finden in der Zeit von 8 bis 15 Uhr statt. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch über das Bürgertelefon Bremen unter (0421) 361-90909..
  • 30. und 31. Januar 2023 im Haus des Reichs des Finanzamt Bremen: Zwischen 9 und 16 Uhr. Hier gibt es eine letzte Gelegenheit, vor der endgültigen Abgabefrist an einer offenen Bürgersprechstunde teilzunehmen..

Neben den Bürgersprechstunden informiert das Finanzamts Bremen auf der Website www.grundsteuer.bremen.de darüber, welche Daten erforderlich sind, bietet Ausfüll-Erklärungen mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und beantwortet im Netz die am häufigsten gestellten Fragen zur Grundsteuer.

Zudem verweist das Finanzressort auf den Grundsteuer-Chatbot, der ebenfalls als Hilfe genutzt werden könne.

Wer lieber zum Telefon greift, kann sich als Eigentümer oder Eigentümerin auch an das Bremer Bürgertelefon unter (0421) 361-9090 wenden, um Fragen rund um die Grundsteuer zu stellen.

4 Was droht, wenn die Abgabefrist nicht eingehalten wird?

"Wir bitten nachdrücklich um eine fristgerechte Abgabe zum 31. Januar 2023", sagt Finanzressort-Sprecherin Ramona Schlee. Bei einem verzögerten Eingang der Grundsteuererklärung von zwei, drei Tagen drohten zunächst zwar keine Bußgelder oder Sanktionen. Wer die Erklärung bis zum 31. Januar 2023 nicht eingereicht habe, bekomme aber eine schriftliche Erinnerung vom Finanzamt.

Sollte hingegen auch nach dem Erinnerungsschreiben keine Grundsteuererklärung eingereicht werden, drohten Eigentümern Zwangsgelder. Außerdem könne das Finanzamt in diesem Fall den Wert des Grundstücks oder des Wohneigentums selbst schätzen, teilt das Finanzressort mit.

Frau erstellt am Computer eine Erklärung bei Elster

Bundesweit höchste Rücklaufquote bei Grundsteuererklärung in Bremen

Bild: dpa | Christin Klose

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 5. Januar 2023, 12 Uhr