Fragen & Antworten

Diese Regeln sollten Bremer Ferienjobber und ihre Arbeitgeber kennen

Ein Jugendlicher auf einem Fahrrad mit Zeitungen im Fahrradkorb versucht einen Bordstein hochzufahren.
Auch dieser Jugendliche bessert wahrscheinlich sein Taschengeld auf (Symbolbild). Bild: Imago | Niehoff

Viele Jugendliche nutzen die Ferienzeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Doch bei ihrem Ausflug in die Arbeitswelt gibt es klare Regeln, die sie schützen sollen.

Babysitten, Kellnern, Zeitungen austragen, Gassi gehen und noch viel mehr: Die Liste möglicher Jobs, mit denen Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit ihr Taschengeld aufbessern können, ist lang und vielfältig. Gemeinsam haben aber alle Jobs, dass sie klaren Regeln unterliegen, die das Jugendschutzgesetz vorgibt.

Ab welchem Alter darf man überhaupt arbeiten?

Grundsätzlich darf man erst im Alter von 15 Jahren einen Ferienjob antreten. Aber auch schon jüngere Bremerinnen und Bremer können ihr Taschengeld aufbessern: Sofern die Erziehungsberechtigten zustimmen und es sich um leichte Tätigkeiten wie Nachhilfe oder Botendienste handelt, ist das Arbeiten auch ab 13 Jahren schon erlaubt.

Wie umfangreich darf der Ferienjob sein?

Auch das hängt vom Alter ab: Mit 13 oder 14 Jahren sind maximal zwei, bei Arbeiten in landwirtschaftlichen Familienbetrieben auch drei Stunden täglich drin – und das nur zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche, die zwischen 15 und 17 Jahre alt sind, dürfen schon mehr arbeiten: Für sie sind acht Stunden täglich erlaubt, und das grundsätzlich im Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr. Ausnahmen hierfür gibt es für Jobs in Gaststätten oder Mehrschichtbetrieben, wo auch später gearbeitet wird – und in Bäckereien, wo es auch schon früher losgehen kann. Selbstverständlich stehen den jungen Arbeitnehmern dabei auch ausreichend Pausen zu: Eine halbe Stunde bei einer Arbeitszeit unter sechs Stunden, eine volle Stunde bei einer Arbeitszeit darüber.

Eine junge Kellnerin präsentiert Gästen im Restaurant eine Flasche Wein.
Bei Ferienjobs in der Gastronomie dürfen Schülerinnen und Schüler auch länger als bis 20 Uhr arbeiten. Bild: Imago | Westend61

Wichtig darüber hinaus: Wochenend- und Feiertagsdienste sind in vielen Bereichen nicht erlaubt, die Wochenarbeitszeit darf in der Regel 40 Stunden nicht überschreiten und es gilt grundsätzlich eine Fünf-Tage-Woche. In allen Ferien zusammen dürfen Schülerinnen und Schüler außerdem nicht mehr als vier Wochen arbeiten, denn Ferien sind zur Erholung da.

Welche Jobs kommen überhaupt infrage?

Für alle unter 18 im Grunde genommen alle Arbeiten, die weder die Sicherheit, die Gesundheit oder die Entwicklung der Kinder gefährden, heißt es von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Der Umgang mit Gefahrenstoffen oder ein Arbeitsplatz mit erhöhter Unfallgefahr ist demzufolge zum Beispiel ebenso tabu wie alles, was körperlich für die Nachwuchskräfte zu belastend ist.

Ist immer ein Vertrag notwendig?

Zumindest ist das die klare Empfehlung von Kimberly Haarstik, Abteilungsleiterin Jugendpolitik und Jugendbildung beim Deutschen Gewerkschaftsbund Niedersachsen.

Schüler und Schülerinnen sollten nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen.

Kimberly Haarstik, Abteilungsleiterin Jugendpolitik und Jugendbildung beim Deutschen Gewerkschaftsbund Niedersachsen

Dieser Vertrag müsse vor dem Start des Ferienjobs abgeschlossen werden und "ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln", so Haarstik. Wichtig werden könnte das auch, weil Ferienjobber unter 18 ab dem ersten Arbeitstag bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert sind. Dieser Schutz gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

Und wie sieht es beim Gehalt aus?

Auf Mindestlohn können die meisten Schülerinnen und Schüler nicht hoffen: Zwar gilt der Mindestlohn grundsätzlich auch für Ferienjobs, aber Minderjährige haben kein Recht darauf – was bei Haarstik und dem DGB übrigens für Ärger sorgt. "Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden", so ihre Forderung. Immerhin: Wenn im Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. Und: Das Gehalt wird in der Regel weder durch Steuern noch durch Sozialabgaben geschmälert, da diese erst bei höheren Einsatzzeiten beziehungsweise höherem Gehalt fällig werden.

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Bild: Radio Bremen

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Quellen: buten un binnen und AFP.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 13. Juli 2024, 19.30 Uhr