Bremens Innensenator kritisiert neuen Grenzwert für Cannabis am Steuer
Für Autofahrer gelten ab jetzt neue Regeln, wenn sie THC konsumieren. Für den berauschenden Wirkstoff kommt ein Grenzwert wie die Promille-Grenze für Alkohol.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße. Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren künftig ein Cannabis-Verbot — die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße. Bisher galt generell die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen.
Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis. Sie lässt das Kiffen und den privaten Anbau für Volljährige seit dem 1. April mit vielen Vorgaben zu.
Kritik aus Bremen
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) lehnt die neuen Vorgaben ab. "Der Senator für Inneres und Sport hält wie seine Kolleginnen und Kollegen der Innenministerkonferenz (IMK) den Grenzwert für deutlich zu hoch", heißt es auf Anfrage von buten un binnen. Man befürchte negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. "Experten der Polizeien der Länder rechnen mit einer Zunahme von berauschten Verkehrsteilnehmenden sowie schweren Verkehrsunfällen und halten eine cannabisbezogene Detaillierung in der Verkehrsunfallstatistik für notwendig."
Die Bremer Polizei sieht die Innenbehörde beim Kampf gegen Drogen am Steuer gut aufgestellt. Die Beamtinnen und Beamten seien gut ausgebildet und es fänden regelmäßig Schwerpunkt-Kontrollen statt.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 21. August 2024, 21 Uhr