Bremer Gesundheitsressort erhält ersten Antrag für Cannabis-Club
Auch aus dem niedersächsischen Umland wurden mehrere Anträge für Cannabis-Clubs gestellt. Seit Juli dürfen Cannabis-Anbauvereine in Deutschland Anträge stellen.
Rund einen Monat nach Start ist in Bremen der erste vollständige Antrag für eine Cannabis-Anbauvereinigung gestellt worden. Der Antrag sei vor wenigen Tagen beim Gesundheitsressort eingegangen und werde aktuell geprüft, teilte eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage von buten un binnen. Die Bearbeitung des Antrags brauche voraussichtlich drei Monate.
In Niedersachsen sind seit Juli 21 Anträge für den Cannabis-Anbau zum Eigenbedarf gestellt worden. Acht davon seien bereits mit Stand Anfang dieser Woche genehmigt worden, teilte die niedersächsische Landwirtschaftskammer mit. Im Land Bremen ist das Gesundheitsressort für die Zulassung der Anbaugemeinschaften zuständig, in Niedersachsen ist es die Landwirtschaftskammer. Die erste Zulassung aus Niedersachsen wurde einem Cannabis-Verein in Ganderkesee Anfang Juli erteilt.
Anträge aus Oldenburg, Wesermarsch und Friesland
Acht Anträge für eine sogenannte Cannabis-Anbauvereinigung in Niedersachsen wurden demnach abgelehnt. Gründe dafür können den Angaben zufolge etwa nicht erfüllte Vorgaben des Jugendschutzes sein – dazu zählt etwa ein zu geringer Abstand zu einem Spielplatz oder einer Schule. Die Vereinigungen können Anträge jedoch nachbessern oder neu stellen.
Laut niedersächsischer Landwirtschaftskammer gingen Anträge aus vielen niedersächsischen Regionen ein – aus Städten wie Oldenburg, Hannover, Osnabrück, Braunschweig oder mehreren Landkreisen wie Hameln-Pyrmont, Wesermarsch, Friesland oder Harburg.
Vereinigungen sollen regelmäßig kontrolliert werden
Seit dem 1. Juli können Anbauvereinigungen bundesweit Anträge stellen, um mit dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe von Cannabis loslegen zu dürfen. An den Start gehen dürfen nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern.
Wer volljährig ist, kann bei Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses einen Antrag für einen Anbauverein stellen. Dafür muss bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorgelegt und belegt werden, dass angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt sowie THC-Gehalte kontrolliert und dokumentiert werden. Für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen. Gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 9. August 2024, 8 Uhr