Rechtsverstoß? Landeswahlleiter verklagt Bremerhavener Stadtparlament
Der Bremer Landeswahlleiter hat Klage gegen die Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Richter müssen nun die rechtmäßige Besetzung des Wahlprüfungsgerichts klären.
Bremens Landeswahlleiter Andreas Cors hat Klage beim Bremer Verwaltungsgericht gegen die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Das hat eine Gerichtssprecherin gegenüber buten un binnen bestätigt. Zusätzlich gibt es einen Eilantrag. Ziel ist eine schnelle Gerichtsentscheidung, da der Ausgang der Klage länger dauern könne.
Landeswahlleiter Cors will mit der Klage erreichen, dass unverzüglich festgestellt werde, dass das Wahlprüfungsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt wurde. Außerdem sei anzuordnen, die Vertreter der Linken, Francesco-Hellmut Secci, und seine Stellvertreterin, Petra Brand, abzuwählen und stattdessen Vertreter von Bündnis Deutschland (BD) zu wählen.
Das hatte die Stadtverordnetenversammlung dreimal nicht getan. Der Landeswahlleiter hatte dies gerügt. Seine Begründung: Das Wahlprüfungsgericht müsse laut Bremischem Wahlgesetz die Kräfteverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung widerspiegeln. Demnach stünden die Posten dem BD zu. Bündnis Deutschland hatte bei der Kommunalwahl in Bremerhaven im Mai fast 20 Prozent erhalten. Der Stadtverordneten-Vorsteher Torsten von Haaren (SPD) wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Er verwies auf das laufende Verfahren.
Landeswahlleiter sieht Verstoß gegen geltendes Recht
Cors hatte den Stadtverordneten bereits im Oktober nach zwei Durchgängen vorgeworfen, bei der Besetzung des Wahlprüfungsgerichts gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Solange die Zusammensetzung nicht den Verhältnissen entspreche, sei das Gremium nicht arbeitsfähig und könne die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht prüfen, kritisiert Cors. In einem Beschwerdebrief an Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) hatte er den Vorgang als schwerwiegend bezeichnet. Grantz hatte die Entscheidung später gerügt. Kritik kam auch von der BD-Fraktionsvorsitzenden Julia Tiedemann.
Die Koalitionspartner CDU und FDP waren im Oktober anderer Meinung. Thorsten Raschen (CDU) sah einen Widerspruch in den Anforderungen des Wahlleiters. So solle sich das Wahlergebnis in der Besetzung des Wahlprüfungsgerichts widerspiegeln, andererseits sollten Wahlen durchgeführt werden. Dabei dürften die Stadtverordneten aber frei abstimmen. Die FDP-Fraktion kritisierte, niemand könne zur Wahl einer bestimmten Person gezwungen werden. Eine Neuwahl des Gremiums komme für sie nicht infrage, weil die Rechtslage nicht eindeutig sei.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 5. Januar 2024, 8 Uhr