Bremer FDP scheitert mit Klage gegen Finanzpaket des Bundes
Bremer FDP scheitert mit Klage gegen Finanzpaket des Bundes
Der Staatsgerichtshof hat den Eilantrag der Bürgerschaftsfraktion der Liberalen zurückgewiesen. Sie wollten damit die Zustimmung des Landes Bremen im Bundesrat verhindern.
Nach Ansicht der FDP wollen Union und SPD im Bund über die Grundgesetzänderung die Schuldenbremse aufweichen, ohne die Landesparlamente zu beteiligen. Die Liberalen sehen darin einen Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung. Das wies der Staatsgerichtshof zurück. Die Klage sei unzulässig. Die FDP "als Teil des Landesparlaments wirke nicht an der Gesetzgebung des Bundes, um die es hier gehe, mit", heißt es zur Begründung.
Der Staatsgerichtshof verweist darauf, dass die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes durch den Bundesrat erfolgt, der aus Mitgliedern der Regierungen der Länder bestehe. Die Bürgerschaft habe auch kein Weisungsrecht zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Zudem sei die Bürgerschaft auch nicht in ihren Rechten bei der Änderung der Landesverfassung verletzt.
Die Organklage in der Hauptsache ist offensichtlich unzulässig.
Aus der Pressemitteilung des Bremer Staatsgerichtshofes
Endgültige Entscheidung fällt im Bundesrat
Neben der FDP in Bremen haben auch die Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern an ihren jeweiligen Verfassungsgerichtshöfen gegen die geplante Änderung des Grundgesetzes geklagt. In Nordrhein-Westfalen und Hessen ist die Klage der FDP ebenfalls gescheitert.
Die endgültige Entscheidung fällt morgen — dann stimmt der Bundesrat über die Grundgesetzänderung ab. Eine Mehrheit gilt als sicher.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 20. März 2025, 19:30 Uhr