Bremer Sportgericht verhängt Sperren bis zu 10 Jahre gegen Gewalttäter
Ein Fußball-Kreisligaspiel zwischen dem Bremer SV II und Bremen United war Anfang März in heftige Gewalt eskaliert. Das Sportgericht verhängte am Montag die Urteile.
Das Sportgericht des Bremer Fußball-Verbandes (BFV) hat sich mit den Vorkommnissen in der Begegnung der Kreisliga B zwischen Bremen United und dem Bremer SV II am 1 März beschäftigt. In insgesamt elf Verfahren wurde gegen zwei Personen von Bremen United, sieben Personen des Bremer SV und gegen jeweils beide Vereine ermittelt.
Beim Bremer SV II wurde ein Spieler, der einem am Boden liegenden Gegenspieler mit Anlauf ins Gesicht getreten hatte, für die Höchstdauer von zehn Jahren gesperrt. Ein weiterer Spieler, der einem Gegner mit Anlauf gegen den Kopf geschlagen hat, ist für acht Jahre gesperrt worden.
Messer-Einsatz bestätigte sich nicht
Sperren von zwei Jahren und vier Monaten erhielten zwei weitere BSV-Akteure, die eine gemeinschaftliche Tätlichkeit begangen hatten. Die beiden weiteren Spieler erhielten Sperren bis zum Jahresende wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegenspieler, sowie bis zum 1. September wegen einer einfachen Tätlichkeit gegen den Gegenspieler.
Ein Trainerassistent des BSV wurde wegen einer Bedrohung ebenfalls mit der hierfür maximal möglichen Strafe von zwölf Monaten bis zum 1. März 2025 gesperrt. Der Einsatz eines Messers hat sich in der Beweisaufnahme des Sportgerichts nicht bestätigt. Der Mannschaft Bremer SV II werden über die Sperren hinaus zum Saisonende neun Punkte abgezogen.
Auch Bremen United erhält Strafen
Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, bei allen Heim- und Auswärtsspielen bis zum Saisonende eine Kontaktperson zu stellen. Diese soll für die gegnerische Mannschaft und den Schiedsrichter als Ansprechperson zur Verfügung stehen. Sie soll unmittelbar und proaktiv einschreiten, falls es von Seiten des Bremer SV körperliche oder verbale Attacken gegen Schiedsrichter oder den Gegner geben sollte.
Auch für Bremen United gab es Strafen. Ein Spieler wurde aufgrund einer einfachen Tätlichkeit bis Ende September, ein weiterer Spieler wegen einer Tätlichkeit für drei Spiele gesperrt. Dabei wurde die Mindeststrafe reduziert, weil gegen den Spieler selbst eine schwere Tätlichkeit begangen wurde. Bremen United wurde zudem mit dem Abzug von drei Punkten am Saisonende belegt.
Die zwischenzeitlich abgesetzten Spiele beider Mannschaften werden zeitnah neu angesetzt und sind damit normale Nachholspiele. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Beide Vereine können innerhalb von 14 Tagen in Berufung gehen.
Dieses Thema im Programm: Sportblitz, 15. April 2024, 18:06 Uhr