Infografik
Ein Weihnachtsbaum, 5 Steuersätze – so sparen Bremer beim Kauf
Augen auf beim Tannenkauf: Denn das Finanzamt erhebt eine Hand voll verschiedener Steuersätze – je nachdem, wo und wie ein Christbaum gekauft wird. Wir klären auf.
Krummer als manche Weihnachtsbaumspitze sind in der Adventszeit eigentlich nur die Steuersätze, die der Fiskus beim Kauf von Nordmanntannen, Blaufichten und Co. erhebt. Denn für die rund 30 Millionen Bäume, die der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zufolge für die Weihnachtstage gefällt und gekauft werden, gelten zahlreiche unterschiedliche Steuersätze von null bis 19 Prozent.
Ob die diesjährigen Preise pro laufendem Meter eher am unteren oder oberen Ende der vom Verband der Weihnachtsbaum- und Schnittgrünerzeuger in Niedersachsen geschätzten Preisspanne von 22 bis 29 Euro liegen, hängt daher auch vom langen Arm des Finanzamts ab. Was es mit dem Steuerchaos auf sich hat, erklären wir hier:
1 19 Prozent: Kunstgrün und geschmückte Bäume
Zumindest Umweltschützer dürften frohlocken, wenn es um die Besteuerung von nicht echten Weihnachtsbäumen geht. Denn ob Kunststofffichte oder Ausklapptanne, für Weihnachtsbäume, die nicht natürlich gewachsen sind, gilt stets der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Allerdings wird im deutschen Steuerrecht nicht jeder echte Tannenbaum günstiger besteuert. Wenn Sie beispielsweise einen Baum kaufen, den der Händler bereits mit Christbaumschmuck behängt hat, wird auch hier der höchste Umsatzsteuersatz fällig. Ebenfalls 19 Prozent ruft das Finanzamt im Übrigen für Adventskränze auf, die überwiegend aus trockenem Material mit Dekoration bestehen.
Auch bei gebrauchten Weihnachtsbäumen fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an – allerdings nicht auf den gesamten Preis: Nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis wird besteuert.
2 9 Prozent: Tannen und Fichten aus Plantagen
Weniger als die Hälfte an Umsatzsteuer, und zwar 9 Prozent, zahlen Christbaumkäuferinnen, die ihre Nordmanntanne oder Blaufichte direkt auf einer Plantage kaufen. Das gilt aber nur dann, wenn es sich beim Verkäufer um einen "pauschalierenden" Landwirt- oder Forstwirt handelt. Denn nur sie dürfen aus Gründen der Vereinfachung pauschal 9 Prozent als Mehrwert auf ihre Verkäufe draufschlagen, ohne das Geld später ans Finanzamt weiterreichen zu müssen.
3 7 Prozent: Baumärkte, Gartencenter und Co.
Steuerrechtlich ebenfalls vergleichsweise günstig ist der Erwerb eines Weihnachtsbaums bei Gewerbetreibenden wie Gartencentern oder Baumärkten. Denn hier gilt der für praktisch alle Pflanzenkäufe erhobene ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Wobei der Fiskus davon ausgeht, dass die Bäume zuvor artgerecht aufgewachsen sind.
Was für Pflanzen im Allgemeinen gilt, gilt entsprechend übrigens auch für Adventskränze aus frischem Tannengrün. Für sie werden 7 Prozent Umsatzsteuer erhoben, anders als bei Weihnachtsdeko aus trockenem Material.
4 5,5 Prozent: Tannen und Fichten aus dem Wald
Wer noch mehr sparen will, sollte bei einem Landwirt oder Förster kaufen, der einen wild gewachsenen Baum im Wald geschlagen hat. Denn anders als bei Bäumen aus Großkulturen und Plantagen, liegt die Steuerpauschale hier sogar nur bei 5,5 Prozent.
5 0 Prozent: Bäume von Nachbarn oder Kleinunternehmern
Keine Steuern werden für Christbäume fällig, wenn es sich um private Verkäufe zum Beispiel unter Nachbarn oder Freunden oder innerhalb der Familie handelt. Auch Kleinunternehmer müssen keinerlei Umsatzsteuer erheben, falls sie weniger als 140 Bäume im Jahr verkaufen oder weniger als 17.500 Euro umsetzen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 19. Dezember 2023, 19:30 Uhr