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Gebrauchtes verschenken? So klappt Secondhand-Shoppen für Weihnachten

Verpackte Geschenke liegen unter einem Weihnachtsbaum.

Das nachhaltige Geschenkpapier für Weihnachten

Bild: dpa | Swen Pförtner

Bis zu 60 Prozent der Deutschen können sich vorstellen, Secondhand-Geschenke unter den Weihnachtsbaum zu legen. Dabei sollten Sie einige Punkte beachten.

Secondhand-Geschenke unter dem Weihnachtsbaum? Für gut 60 Prozent der Deutschen ist das in diesem Jahr durchaus eine gute Idee. Im Vorjahr konnten sich das nur 40 Prozent der Menschen vorstellen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) und der Online-Plattform Sellpy hervor.

Sicher trägt auch die bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern schlechte Konsumstimmung sowie die hohe Sparneigung zu einer erhöhten Nachfrage nach Secondhand-Produkten bei.

Stefan Genth, HDE-Hauptgeschäftsführer

Viele Menschen müssten oder wollten angesichts der Inflation und unsicherer Zukunftsaussichten weniger ausgeben als sonst, sagte Stefan Genth von der HDE. Im Schnitt haben viele Deutsche für Weihnachtsgeschenke 250 Euro eingeplant. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Auftrag der Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Zum Vergleich: 2022 lag der Wert mit 252 Euro knapp darüber, 2021 lag er bei 273 Euro. Zum Weihnachtsfest vor dem Beginn der Corona-Pandemie, also 2019, betrug er 281 Euro.

Angesichts dieses Spartrends erscheinen Secondhand-Geschenke also durchaus als eine brauchbare Alternative. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengetragen, damit beim Secondhand-Weihnachtsshopping nichts schief geht.

Was spricht für Geschenke aus zweiter Hand?

Egal ob Elektrogerät, Buch oder Spielzeug – auch gebrauchte Dinge, können ihren Zweck erfüllen und Menschen glücklich machen. Dabei sollen Secondhand-Geschenke vor allem auf zwei Ebenen punkten: beim Preis und bei der Umweltfreundlichkeit.

Ein lächelndes Mädchen packt ein Geschenk aus.
Muss immer das neuste Kinderspielzeug unter dem Baum liegen? Immer mehr Menschen entscheiden sich für Secondhand-Geschenke. Bild: dpa | Westend61 | gpointstudio

Was schon einmal benutzt wurde, sollte grundsätzlich weniger kosten als ein neues Produkt. Dafür ist es aber eben nicht das neuste Modell – und hat möglicherweise auch schon Gebrauchsspuren. Wer grundsätzlich damit leben kann, für den kann sich ein Blick in die Gebrauchtwaren-Angebote im Netz und im normalen Handel lohnen.

Außerdem gilt: Was nicht neu produziert werden muss, verbraucht auch weniger Ressourcen – und das ist gut für die Umwelt. Zumindest wenn man mit dem Geschenk auch zufrieden ist und es nicht doch schnell wieder durch ein anderes Modell ersetzt.

Secondhand liegt zwar im Trend, gekaufte Geschenke sind der HDE-Umfrage zufolge aber deutlich beliebter. 68 Prozent der Befragten freuen sich nach eigenen Angaben mehr über neue Produkte.

Was sollte man bei der Gewährleistung von gebrauchten Produkten beachten?

Kauft man bei Profis – sprich einem gewerblichen Händler –  müssen die auch bei Gebrauchtwaren dafür sorgen, dass ihre Produkte funktionieren. Allerdings kann die Frist für diese Gewährleistung von zwei auf ein Jahr verkürzt werden, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite. Für mindestens ein Jahr bleiben die gewerblichen Händler verantwortlich. Waren beim Kauf allerdings schon Mängel bekannt, zum Beispiel über die Artikelbeschreibung, können die später nicht mehr als Mängel geltend gemacht werden.

Ist das Risiko beim Privatkauf besonders hoch?

Schwarzes Brett, Kleinanzeigen, Freunde – es gibt viele Möglichkeiten, gebrauchte Gegenstände zu kaufen. Anders als bei gewerblichen Händlern können Privatleute, die ausgemusterte Dinge verkaufen, die Gewährleistung fast vollständig ausschließen. Einzige Ausnahme: Wenn der Verkäufer zwar von einem Schaden wusste, diesen beim Verkauf aber verschwiegen hat. Allerdings müssen Käufer das dem Verkäufer nachweisen können, um ihr Geld wieder zurück zu bekommen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb dazu, vor dem Kauf die Produkte so gut es geht zu überprüfen. Und man sollte sich fragen: Kann ich – beziehungsweise die beschenkte Person – mit absehbaren Mängeln leben? Außerdem kann es sich lohnen, sich nicht nur auf mündliche Absprachen mit dem Verkäufer zu verlassen, sondern alles schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben.

Und wenn das Geschenk nicht gefällt: Kann ich es dem Händler nach den Festtagen zurückgeben?

Auch bei neugekauften Geschenken gibt es kein allgemeines Rückgaberecht. Bei allem, was in einem normalen Geschäft gekauft wurde, ist man auf die Kulanz der Unternehmen angewiesen. Ob Geschäfte die ungewünschten Geschenke zurücknehmen, sollte man also am besten vorab klären. Das gilt auch für Secondhand-Käufe.

Im Internet gelten andere Regeln: Für Online-Käufe gilt grundsätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist. In dieser Zeit können Waren zurückgeschickt werden, ohne dass man dafür einen besonderen Grund angeben muss. Kauf man allerdings bei nicht bei gewerblichen Händlern sondern von privat, gilt das Rücktrittsrecht nicht.

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Bild: Radio Bremen

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Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, 15. Dezember 2023, 6:20 Uhr