Bremer Bürgerschaftswahl wird nicht wiederholt: AfD-Klage abgewiesen

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AfD-Klage abgewiesen: Bremer Bürgerschaftswahl wird nicht wiederholt

Bild: Radio Bremen

Weil die AfD nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen war, forderte sie Neuwahlen. Dass die AfD nicht antreten durfte, war rechtens, so der Staatsgerichtshof. Die Partei respektiert das Urteil.

Zwei verschiedene Vorstände des zerstrittenen Landesverbands hatten zur damaligen Wahl jeweils Listen mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Deshalb war die AfD nicht zur Bürgerschaftswahl 2023 zugelassen worden – und das zu Recht, hatte das Wahlprüfungsgericht im Dezember entschieden.

Die AfD zog in der Folge vor den Bremer Staatsgerichtshof. Dieser entschied nun am Vormittag: Es war rechtens, dass die AfD zur Bürgerschaftswahl nicht antreten durfte. Das Gericht sieht laut Urteilsbegründung keinen Anlass, die Bürgerschaftswahl für ungültig zu erklären. Es seien keine Wahlfehler erkennbar.

Urteil ist nicht mehr anfechtbar

Der Vorsitzende Richter erklärte, die Zulassung einer Landesliste solle die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und eine gewisse Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge gewährleisten. Auch die Vorschrift, dass Wahlvorschläge von Parteien nur gültig sind, wenn sie von deren Landesvorstand unterschrieben sind, verfolge ein wichtiges Ziel. Es sei unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreiche, damit die Parteien ihre Rolle für die politische Willensbildung wahrnehmen könnten.

Dem Gericht zufolge haben der Landeswahlausschuss und das Wahlprüfungsgericht ordnungsgemäß entschieden. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs fielen einstimmig. Damit steht nun endgültig fest, dass die Bürgerschaftswahl des vergangenen Jahres nicht wiederholt werden muss. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

AfD respektiert Urteil

Für die Bremer AfD war die Entscheidung nicht überraschend, erklärte der stellvertretende Schatzmeister Jürgen Hauschild: "Da haben wir mit gerechnet und wir respektieren das Urteil auch. Und wir werden unsere Arbeit im Landesvorstand fortsetzen. Wir haben einen neuen Vorstand, wie haben eine neue Satzung – wir haben Arbeit genug."

AfD-Beschwerde gescheitert: Bürgerschaftswahl wird nicht wiederholt

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Autorin

  • Lisa-Maria Röhling
    Lisa-Maria Röhling

Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 16. August 2024, 12 Uhr