Entscheidung über AfD-Beschwerde: Wird Bürgerschaftswahl wiederholt?
Die Bremer AfD war nicht zur Bürgerschaftswahl im vergangenem Jahr zugelassen. Dagegen legte die Partei Beschwerde ein. Nun entscheidet der Staatsgerichtshof.
Zwei verschiedene Vorstände des zerstrittenen Landesverbands hatten zur damaligen Wahl jeweils Listen mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Deshalb war die AfD nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden – und das zu Recht, hatte das Wahlprüfungsgericht im Dezember entschieden.
Der Staatsgerichtshof ist die letzte Instanz in dem Verfahren. Nach seiner Entscheidung – die gegen Vormittag verkündet werden soll – steht fest, ob die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft wiederholt werden muss.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 16. August 2024, 6 Uhr