Fragen & Antworten

So können Bremer Laienrichter werden

Eine Schöffin sitzt neben einem Richter in einem Gerichtssaal (Archivbild)

In Bremen "Richter" werden, ganz ohne Jura Studium – so geht's!

Bild: dpa | Friso Gentsch

Vom Auftakt bis zum Urteil – Schöffen sind aktiv am Gerichtsprozess beteiligt. Sie entscheiden als Laienrichter über den Ausgang des Prozesses mit.

In Bremen sind Schöffinnen und Schöffen an Verfahren vor dem Amts- und Landesgericht bei Straffragen beteiligt. Alle fünf Jahre werden neue Schöffen in das Ehrenamt berufen, die nächste Schöffenwahl findet in diesem Jahr statt – bewerben kann sich (fast) jeder.

Denn: Um sich zu engagieren, müssten Bewerber keine juristischen Vorkenntnisse oder gar ein fertiges Jura-Studium mitbringen. Für die Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) seien andere Eigenschaften wichtig: Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Gerechtigkeitssinn.

Was sind die Aufgaben eines Schöffen?

Die Schöffinnen und Schöffen nehmen während ihrer Amtszeit an der Hauptverhandlung von Gerichtsprozessen teil und wirken an allen Entscheidungen des Verfahrens mit. Die Stimmen der Schöffen zählt dabei genau so viel, wie die der Profis, erklärt Schilling. Damit tragen sie auch die gleiche Verantwortung wie die Berufsrichter.

Zum Beginn eines Prozesses haben Schöffen das Recht, bei der Beweisaufnahme der Anklage, Zeugen oder Sachverständigen Fragen zu stellen und aktiv über Anträge zur Beweisaufnahme mitzuentscheiden. Gemeinsam mit den Berufsrichtern stimmen die Schöffen über die Schuldfrage ab – darüber, ob den Angeklagten die Tat nachgewiesen werden könne oder nicht.

Schöffinnen und Schöffen stellen sicher, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden – und bringen dabei ihre ganz persönlichen Lebens- und Berufserfahrungen ein.

Porträt von Claudia Schilling im Fernsehinterview bei Radio Bremen
Claudia Schilling, Bremer Justizsenatorin

Wie viele Schöffen gibt es im Land Bremen?

Nach der Schöffenwahl in diesem Jahr sollen 620 Haupt- und Ersatzschöffen und 192 Jugend- und Ersatzjugendschöffen feststehen. Sie werden das Schöffenamt ab 2024 bis 2028 ausüben. Die Senatorin gibt sich erwartungsvoll: "Wir hoffen auf möglichst viele Interessierte und setzen auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven".

Formular für Schöffen-Vorschlagsliste
Noch bis Ende März können sich interessierte Bremerinnen und Bremer für das Schöffenamt bewerben. Bild: Imago | Steinach

Wer kann in Bremen und Bremerhaven Schöffe werden?

Auf das Amt können sich alle deutschen Staatsbürger und -bürgerinnen bewerben und in Bremen oder Bremerhaven wohnen. Bewerber müssen außerdem zum Beginn des Jahres 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein.
"Wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss bereit sein, Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen," sagt Schilling. Dazu sei es wichtig, dass Interessierte gute Kommunikations-, Diskussions- und Dialogfähigkeiten mitbrächten.

Aber, nicht jeder kann Schöffe werden. Anwälte, Richter, Notare oder auch Polizisten, also Menschen, die in der Justiz oder in justiznahen Berufsgruppen arbeiten, werden nicht in das Ehrenamt berufen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind außerdem Menschen, die zu einer längeren Jugend- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurden, die in ungeordnete, belastende finanzielle Umstände geraten sind – zum Beispiel bei einer Insolvenz. Oder Menschen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.

Was unterscheidet Schöffen von Jugendschöffen?

Interessierte können selbst entscheiden, ob sie sich auf das Amt des Schöffen oder Jugendschöffen bewerben. Das hat nichts mit dem eigenen Alter zu tun, sondern mit dem Alter der Angeklagten. Jugendschöffen richten in der Regel über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Wer sich für das Amt des Jugendschöffen bewerbe, sollte deshalb Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen, heißt es vom Bremer Justizressort.

Wie viel Zeit muss für das Ehrenamt eingeplant werden? Gibt es eine Vergütung?

Um einen Prozess von Auftakt bis zum Urteil teilnehmen zu können, müssen Schöffen ein bisschen Zeit für ihr Ehrenamt einplanen. In der Regel sind Bremer Schöffinnen und Schöffen 12 Mal pro Jahr zu Sitzungen herangezogen, so das Justizressort. Zu einer Sitzung kann es noch Fortsetzungstermine geben. Es sei Pflicht der Schöffen an der Hauptverhandlung teilzunehmen, darauf muss auch der Arbeitgeber Rücksicht nehmen und den Schöffen von der Arbeit freistellen – sollten sich Gerichts- und Arbeitszeiten überschneiden.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, es wird deshalb kein Gehalt an die Schöffen gezahlt. Was es jedoch gibt, ist eine Entschädigung, die Fahrtkosten, Zeitversäumnis oder Verdienstausfälle berücksichtigt.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Morgen, 3. Februar 2022, 7:10 Uhr