Nach Sturz über E-Roller: Kein Schmerzensgeld für blinden Mann
Der Mann hatte vor dem Oberlandesgericht gegen den E-Roller-Anbieter geklagt. Das Landesgericht hatte die Klage bereits abgewiesen. Jetzt folgte die Niederlage in der nächsten Instanz.
Das Oberlandesgericht Bremen hat die Klage eines blinden Mannes gegen einen E-Roller-Anbieter abgewiesen. Der Mann hatte sich in Bremen bei einem Sturz über zwei E-Scooter schwer verletzt. Er forderte von dem Unternehmer ein Schmerzensgeld.
Im Sommer 2020 war der Kläger auf dem Weg zur Arbeit über zwei auf dem Gehweg abgestellte E-Scooter gestürzt. Er zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu, der in einer Klinik operiert werden musste. Der Mann hatte daraufhin gegen den E-Scooter-Anbieter geklagt. Das lehnte das Landgericht Bremen ab, weil der Anbieter im konkreten Fall keine Pflichten verletzt habe.
Das wollte der blinde Kläger nicht hinnehmen und rief das Oberlandesgericht an. Das hatte zuletzt erfolglos auf einen Vergleich gedrängt. Jetzt hat das Oberlandesgericht die Berufung des Mannes abglehnt.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 15. November 2023, 11 Uhr