Bremer Polizei sieht keine Gefährdungslage bei Pro-Palästina-Demo
Am Nachmittag soll es in der Bremer Innenstadt eine pro-palästinensische Kundgebung geben. Die Polizei erwartet 20 Teilnehmer.
Am Nachmittag findet eine Pro-Palästina-Kundgebung auf dem Grasmarkt direkt neben dem Bremer Rathaus statt. Eine Frau hatte die wöchentlichen Kundgebungen bis Mitte Juni beantragt. Erwartet werden nach Angaben der Innenbehörde 20 Personen sowie drei Autos mit Lautsprechern.
Das Oberverwaltungsgericht hatte erst am Dienstag – nach einer Klage des Innenressorts – entschieden, dass bei der Serienveranstaltung die Parole "From the river to the sea – Palestine will be free" nicht verwendet werden darf. Das hatte zuvor die Behörden als Auflage verfügt. Der umstrittene Slogan "Kindermörder Israel" sowie die Darstellung des israelischen Staatsgebietes in den Farben der palästinensischen Flagge sind nach Ansicht des Oberwaltungsgerichts allerdings nicht strafbar. Die Polizei Bremen sieht trotz der politischen Debatte keine besondere Gefährdungslage.
Oberverwaltungsgericht korrigiert vorherige Entscheidung
Ursprünglich wollten Innenressort und Bremer Ordnungsamt für die Kundgebungen beide Parolen und das Plakatmotiv per Auflage verbieten. Dagegen hatten die Organisatoren der Veranstaltung einen Eilantrag eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass alle drei Punkte von der Auflagenliste gestrichen werden. Doch dann kam die erneute Kehrtwende: Die Innenbehörde klagte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG), korrigierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Dienstag teilweise.
Das OVG entschied jetzt, dass der Slogan "From the river to the sea — Palestine will be free" bei den geplanten wöchentlichen pro-palästinensischen Kundgebungen nicht verwendet werden darf, weil er mit der verbotenen Palästinenser Organisation Hamas in Verbindung gebracht werden könnte.
Was erlaubt bleibt
Der Slogan "Kindermörder Israel" ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts allerdings nicht strafbar, weil dieser sich gegen den Staat Israel und nicht gegen in Deutschland lebende Juden richte. Auch die Darstellung des israelischen Staatsgebietes in den Farben der palästinensischen Flagge sind nach Ansicht des OVG nicht strafbar. Deshalb wurde die Beschwerde der Innenbehörde an diesen Punkten zurückgewiesen. Sie dürfen also auf der Demonstration am Donnerstag gerufen beziehungsweise gezeigt werden.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 29. April 2024, 19 Uhr