Oberverwaltungsgericht lehnt Beschwerde von Bündnis Deutschland ab
Die Partei hatte gegen die Besetzung des Bremerhavener Wahlprüfungsgerichts Beschwerde eingelegt. Das Gremium kann am Donnerstag wie geplant tagen.
Die Richter des Oberverwaltungsgericht bestätigten damit eine Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts. Die rechtskonservative Partei Bündnis Deutschland (BD) ist der Ansicht, dass ihr ein Platz im Wahlprüfungsgericht zusteht. Bei mehreren Abstimmungen in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung waren ihre Abgeordneten aber gescheitert. Stattdessen wurden zwei Wahlvorschläge der Linken angenommen.
Dagegen hatte sich BD zunächst beim Verwaltungsgericht und nun beim Oberverwaltungsgericht gewehrt. Beide Gerichte sahen aber keinen Rechtsverstoß gegen die Vorschrift, dass die Kräfteverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung in der Besetzung des Wahlprüfungsgerichts zu berücksichtigen seien. Die Stadtverordneten hätten das freie Mandat und dürften sich nur durch ihre Überzeugung leiten lassen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Bündnis Deutschland kritisiert Entscheidung
BD kritisierte die Entscheidung. Die Fraktionschefin in der Bürgerschaft, Julia Tiedemann, sagte, durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sei "dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet". Die Regierungskoalition könne "unliebsame Parteien ausschließen" – das leiste der Politikverdrossenheit Vorschub.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 17. Januar 2024, 20 Uhr