Keine Zulassung zur Bundestagswahl: Bremer AfD legt Beschwerde ein

  • Landeswahlausschuss hatte Landesliste der AfD nicht akzeptiert.
  • Grund war eine fehlende eidesstattliche Versicherung.
  • Partei will, wenn nötig, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Die Bremer AfD hat gegen den Beschluss des Landeswahlausschusses, die Partei nicht zur Bundestagswahl zuzulassen, Beschwerde beim Bundeswahlleiter eingelegt. Das sagte der Bremer AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz buten un binnen.

Er sei guter Hoffnung, dass die Bundeswahlleitung dem Einspruch der Bremer AfD stattgeben wird, so Jürgewitz. Notfalls wäre auch der Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht denkbar. Der Bremer Landeswahlleiter hatte seine Entscheidung damit begründet, dass eine eidesstattliche Erklärung bei der Aufstellung der Kandidatenliste der Bremer AfD gefehlt habe.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 2. August 2021, 20 Uhr