Bremer AfD darf nicht mit Landesliste zur Bundestagswahl antreten
- Landeswahlausschuss lehnt Liste einstimmig ab.
- Notwendige eidesstattliche Versicherung fehlt.
- Schriftführerin hatte sich schriftlich geweigert, Dokument abzugeben.
Die Bremer AfD darf nicht mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der neunköpfige Landeswahlausschuss beschloss am Freitag einstimmig, die Liste der Partei nicht zuzulassen. Der Grund: Eine gesetzlich notwendige eidesstattliche Versicherung fehlt. Die Schriftführerin der Wahlversammlung der AfD hatte sich laut Landeswahlleiter schriftlich geweigert, die Einhaltung der Vorschriften bei der Wahl der Landesliste eidesstattlich zu versichern.
"Zu jedem eingereichten Wahlvorschlag muss eine Anzahl an Dokumenten vorgelegt werden, die an Eides statt attestieren, dass die stattgefundene Aufstellungsversammlung der Partei mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen stattgefunden hat", erklärte Landeswahlleiter Andreas Cors. Seien diese Formulare nicht unterschrieben, müsse der Wahlvorschlag abgelehnt werden. Genau das sei bei der AfD der Fall gewesen.
Bremer AfD will Entscheidung rechtlich prüfen
Parteiintern wird der Frau vorgeworfen, mit dem Ergebnis der Listenaufstellung nicht einverstanden gewesen zu sein, sie sei die Lebensgefährtin eines unterlegenen Kandidaten, so die Anschuldigung aus der Bremer AfD-Parteispitze während der Sitzung des Landeswahlausschusses. "Das lässt erahnen, dass sie bestimmte Ziele verfolgt", sagte Sergej Minich, stellvertretender Vorsitzender der Bremer AfD.
Sie verweigert die Unterschrift, weil sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist und verweigert im Grunde auch die Objektivität, zu der man sie zwecks Wahl verpflichtet hat. Das ist traurig aber sollte eigentlich nicht ausschlaggebend sein.
Sergej Minich, stellvertretender Vorsitzender der Bremer AfD, vor dem landeswahlausschuss
Die Alternative für Deutschland kann noch bis Montag Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. "Wir werden die Entscheidung rechtlich prüfen", sagte Minich. Anschließend wolle man "alle Möglichkeiten ausschöpfen". Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, nannte die Entscheidung "inakzeptabel". Der Bundesvorstand werde deshalb in Abstimmung mit dem Landesvorstand Bremen unverzüglich nach Erhalt aller Unterlagen über einen möglichen Widerspruch entscheiden. Sollte der Bundeswahlausschuss einen etwaigen Widerspruch ablehnen, würde der Bundesvorstand sich vorbehalten, gegen diese Entscheidung ebenfalls rechtliche Schritte zu prüfen.
Im Bundestag war die Bremer AfD bislang mit ihrem früheren Landeschef Frank Magnitz vertreten. Bei den Direktkandidaten der AfD in den zwei Wahlkreisen für Bremen und Bremerhaven gab es keine Beanstandungen.
Sechs Wahlvorschläge wurden abgelehnt
Dem Landeswahlleiter zufolge wurden insgesamt sechs Wahlvorschläge nicht zugelassen. Neben der Landesliste der AfD genügten laut Landeswahlleiter auch die Wahlvorschläge der Piratenpartei sowie der Freien Wählern nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Partei "diePinken/BÜNDNIS21" konnte demnach keine ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften vorlegen. Die Vereinigungen "Grundeinkommen für Alle (GFA)" und "Die Losfraktion (LOS)" seien vom Bundeswahlausschuss nicht als Parteien anerkannt worden.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 30. Juli 2021, 19:30 Uhr