Fragen & Antworten
Kippt Cuxhaven den umstrittenen Steuersatz für "gefährliche Hunde"?
In Cuxhaven sollen Halter von Listenhunden statt 96 Euro künftig 960 Euro an Steuern zahlen. Nach massiver Kritik könnte die Stadt den Beschluss nun aber zurücknehmen.
Seit einiger Zeit gibt es Streit in Cuxhaven. Grund dafür ist, dass die Stadt nach mehreren Jahren ihre Hundesteuer-Satzung verändert hat. Zwar hat der Rat auch die einzelnen Hundesteuer-Sätze allesamt erhöht, doch für Aufsehen sorgte vielmehr die Einführung einer sogenannten Rasseliste.
Was hat es mit der Rasseliste auf sich?
Auf dieser Liste finden sich Rassen, die pauschal als "gefährliche Hunde" eingestuft werden. In Cuxhaven sind das Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Rassen also, die oft auch als "Kampfhunde" bezeichnet werden.
In Cuxhaven gibt es 34 Hunde, die auf der besagten Liste stehen. Bislang mussten deren Besitzer jährlich 72 Euro an Steuern ab ihrem ersten Hund zahlen. Nach der Erhöhung sind seit Jahresbeginn 96 Euro fällig. Für Halter von Listenhunden gilt jedoch der Steuersatz für "gefährliche Hunde" — und dieser liegt bei 960 Euro. Wer also einen Listenhund hält, muss zehnmal so hohe Steuern zahlen wie die Besitzer von "ungefährlichen Hunden".
Wie reagierten die Hundehalter auf den neuen Steuersatz?
Der Beschluss hat zu erheblicher Kritik in der Bevölkerung geführt. Zusammengefasst fordern die Cuxhavener Hundebesitzer gleiches Recht für alle Hunde. Der TV-Moderator Jochen Bendel, der in Cuxhaven lebt und einen American Staffordshire-Terrier hält, stellte sogar eine entsprechende Petition online. Sie trägt den Titel "Weg mit der neuen Rasseliste für Hunde in Cuxhaven" und verzeichnet bislang rund 13.250 Unterschriften.
Mussten die Halter der Listenhunde die Steuer schon bezahlen?
Nein, bislang noch nicht. Die fälligen Bescheide sind zwar zu Jahresbeginn an alle betroffenen Hundehalter gesendet worden. Doch die Stadt Cuxhaven schickte direkt einen weiteren Brief hinterher, in dem es hieß, dass die "neu festgesetzte Steuer vorerst ausgesetzt" werde. Grund dafür ist, dass sich der Rat "in Anbetracht der geführten Gespräche zwischen Kommunalpolitik, Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutzorganisationen und Hundebesitzern sowie der Verwaltung" noch einmal beraten möchte.
Und wie geht es nun weiter?
Das Thema wird am Abend nochmal im Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Personal der Stadt Cuxhaven diskutiert. Bei der Sitzung soll dann entschieden werden, ob die erhöhte Steuer für Listenhunde bestehen bleibt oder ob die Stadt sie direkt wieder abschafft. Kommt der Rat also zu dem Ergebnis "Gleiches Recht für alle" gibt es für die betroffenen Hundehalter einen neuen Bescheid, laut dem dann Steuern in Höhe von 96 Euro statt 960 Euro fällig werden.
Im Gespräch mit buten un binnen erklärte allerdings ein Sprecher, dass es noch eine Änderung geben kann. Sollte die Hundesteuer für alle gleichbleiben, jedoch einer der Listenhunde auffällig werden, könnte als Maßnahme die Steuer nur für diesen Hund angehoben werden. Heißt also: Kommt es zu einem Vorfall, bei dem etwa ein Hund einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, könnte das Tier als "gefährlicher Hund" eingestuft werden. In dem Fall wäre dann der Steuersatz in Höhe von 960 Euro fällig.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, der Morgen, 25. Januar 2024, 8:40 Uhr