Bremer CDU will Klimaaktivisten für Polizei-Einsätze zur Kasse bitten

Bremer Polizei löst Demo der "Letzten Generation" mit Wasserwerfern auf

Bild: Radio Bremen

Am Samstag blockierte die "Letzte Generation" eine Kreuzung in der Bahnhofsvorstadt. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein. Die CDU fordert nun einen neuen Gebührentatbestand.

Die Bremer CDU will die Kosten des Polizeieinsatzes gegen Klimaaktivisten zum Thema in der Innendeputation machen. Aus ihrer Sicht müssen Demonstranten, die Straßen blockieren, künftig für die Einsatzkosten haftbar gemacht werden. "Wir brauchen endlich einen Gebührentatbestand, mit dem die Kosten für Polizeieinsätze diesen Straftätern auferlegt werden können", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Winter laut einer Mitteilung.

Der Senat Bovenschulte hat immer wieder mitgeteilt, dass ein solcher Gebührentatbestand nicht notwendig sei, weil die so genannte Letzte Generation in Bremen nicht aktiv sei. Die Aktionen in den vergangenen Wochen, insbesondere am vergangenen Wochenende, sprechen eine andere Sprache.

Wiebke Winter (CDU), Vorsitzende der Deputation für Inneres

Die Blockade der Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" am Samstag war eine der größten ihrer Art: Aus ganz Deutschland waren Unterstützer angereist. Laut Polizei saßen zeitweise rund 300 Menschen im Kreuzungsbereich Breitenweg/Herdentorsteinweg und blockierten über mehrere Stunden den Verkehr.

Die Polizei hat nach eigenen Angaben 140 Platzverweise erteilt, 130 Identitäten festgestellt, mehr als 60 Demonstranten in Gewahrsam genommen und drei Strafanzeigen gestellt. Bemerkenswert war aber nicht nur der Umfang der Blockadeaktionen – die Polizei löste die unangemeldete Versammlung schließlich unter Einsatz von zwei Wasserwerfern auf.

Was sagt die Polizei zum Wasserwerfereinsatz?

Man gehe stets alle denkbaren Szenarien durch, erläutert Polizei-Sprecher Nils Matthiesen das Vorgehen bei Einsätzen wie dem am Wochenende. Die Demonstranten hätten in diesem Fall den wiederholten Aufforderungen der Polizei, die Straßen freizumachen, nicht Folge geleistet. In solchen Situationen sehe das Gesetz vor, dass die Polizei geeignete Maßnahmen ergreift, um den Platzverweis durchzusetzen und die Blockade zu beenden.

Der Einsatz des Wasserwerfers sei in diesem Kontext als verhältnismäßige Maßnahme angesehen worden.

Das ist eines der mildesten Hilfsmittel der körperlichen Gewalt der Zwangsmittel der Polizei.

Nils Matthiesen, Sprecher Polizei Bremen

Der Wasserwerfer habe also im Vergleich zu anderen polizeilichen Methoden eine passende Option dargestellt. Damit wollte die Polizei die Blockierer dazu bewegen, selbstständig den Platz zu räumen. Die Blockierer seien nach mehrmaliger Aufforderung zunächst mit Wasserregen durchnässt worden.

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 20. Juli 2024, 19:30 Uhr