Uraltes Bremer Angelrecht geändert – künftig nur noch mit Prüfung
Die Bremische Bürgerschaft hat mit großer Mehrheit das Stockangelrecht geändert. Bis auf Bündnis Deutschland stimmten alle Fraktionen für die neue Regel im Fischereigesetz.
Dadurch müssen künftig alle Anglerinnen und Angler im Land Bremen eine Prüfung ablegen, wenn sie in bestimmten Gewässern wie zum Beispiel Weser und Lesum fischen wollen. Den Stockangelschein, den Angel-Interessierte im Land Bremen bislang einfach beantragen konnten, wird es somit in der bisherigen Form nicht mehr geben.
Die Tradition stammt aus dem Jahr 1541. Es ist ein zeitgemäßes Update, um mehr auf den Tier- und Artenschutz Rücksicht zu nehmen, sagte der Grünen-Politiker Philipp Bruck.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 12. Dezember 2024, 19:30 Uhr