Weiteres Gericht bestätigt Abstand von Bremer Spielhallen zu Schulen
Nach dem Verwaltungsgericht hält auch das Oberverwaltungsgericht den Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen für zulässig. Wegen der Regel mussten viele Spielhallen schließen.
Spielhallen in der Stadt Bremen müssen auch künftig mindestens einen Abstand von 500 Metern zu bestimmten Schulen haben. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entsprechende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts bestätigt. Auch bestehende Spielhallen, die dichter an Schulen sind, haben danach keinen Anspruch auf Weiterbetrieb.
Mehrere Spielhallen-Betreiberinnen hatten eine vorübergehende Erlaubnis beantragt, da ihre Hallen dichter an Schulen liegen. Dies hatten die Behörden abgelehnt.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 17. November 2023, 12 Uhr