Mit Hund, Katze oder Hamster ins Grab? Das sollten Bremer dazu wissen
Bremer sollen sich künftig mit Haustieren bestatten lassen können
Ein neuer Gesetzesentwurf des Umweltressorts soll es Menschen in Bremen ermöglichen, sich mit ihrem Haustier bestatten zu lassen. Was gilt es zu beachten?
Hunde, Katzen, Meerschweinchen können für Menschen wie Familienmitglieder sein. Manche wünschen sich deshalb, ihr Haustier buchstäblich mit ins Grab zu nehmen. Ein neues Gesetz soll das in Bremen und Bremerhaven künftig möglich machen. Dem Gesetz müssen Senat und Bürgerschaft noch zustimmen.
Was ändert sich in Bremen bei den Mensch-Tier-Bestattungen?
Ein neuer Gesetzesentwurf soll künftig Mensch-Haustier-Gräber ermöglichen. Damit können Bremer zusammen mit ihren eingeäscherten Haustieren als Grabbeigabe bestattet werden. Bisher war das in Bremen nicht ausdrücklich erlaubt.
Das Bestattungswesen unterliegt einem steten Wandel und reagiert auf Nachfragen und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb wurde nun die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass man sich im Land Bremen gemeinsam mit seinem Haustier bestatten lassen kann.
Eine Sprecherin der Umweltsenatorin
Auf welchen Friedhöfen ist die Mensch-Tier-Bestattung künftig möglich?
Das steht noch nicht fest. Grundsätzlich sollen mit dem Gesetz aber alle Friedhöfe im Land Bremen Mensch-Tier-Gräber anbieten können. "Die Friedhofsträger haben dadurch die Möglichkeit, entsprechende Grabstätten auszuweisen", sagte eine Sprecherin der Umweltsenatorin. Die Flächen sollen klar abgegrenzt sein von den sonstigen Friedhofsflächen. Träger können auch ganze Friedhöfe für Mensch-Haustier-Grabstätten freigeben.
Wie kann man sich mit seinem Tier bestatten lassen?
Die Beisetzung gemeinsam mit dem Haustier ist nur möglich, wenn das Tier eingeäschert wurde – und zwar getrennt vom Menschen in einem Tierkrematorium. Der verstorbene Mensch muss laut Umweltressort nicht zwangsläufig eingeäschert werden.
Eine Urne mit der Asche des Tieres können Besitzer dann als Beigabe in ihr Grab mitnehmen. Zusammen mit einem Kadaver kann man sich nicht bestatten lassen. Laut Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas gilt die Urne als Grabbeigabe und wird nur nach oder mit dem Menschen beerdigt. Wie die Regelung am Ende in Bremen aussieht, hängt von den Friedhofsträgern ab, heißt es aus dem Umweltressort.
Die Deutsche Friedhofsgesellschaft rät, den Wunsch nach der gemeinsamen Bestattung mit dem Haustier in einer Bestattungsverfügung schriftlich festzuhalten und die eigene Bestattung gut zu organisieren. Auch die Frage, wer sich um das Tier kümmert, wenn man vorher verstirbt, sollten Besitzer klären.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 3. April 2025, 17 Uhr