Mordprozess Ekaterina B.: Lebenslange Haft für Ehemann

Zwei Männer sitzen vor einer Holzwand an einem Holztisch.

Fall um getötete Ekaterina B.: Ehemann lebenslänglich verurteilt

Bild: Radio Bremen | Carolin Henkenberens

Nach der Überzeugung des Bremer Landgerichts hat der Angeklagte seine Ehefrau im Frühjahr 2022 erwürgt und zerstückelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der angeklagte Ehemann Ekaterina B. betäubt und heimtückisch erwürgt hat. Er hatte laut vorsitzendem Richter die Tat zuvor sorgfältig geplant, recherchierte zu Schlafmitteln und besorgte am Tag vor der Tat das Schlafmittel und Wein. Nachdem er seine Frau tötete, hat der heute 47-Jährige Hafenarbeiter nach der Überzeugung des Richters ihre Leiche in der heimischen Garage zerteilt und in einem Koffer in die Geeste geworfen.

Eine besondere Schwere der Schuld hat das Gericht nicht festgestellt. Somit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren für den Angeklagten möglich. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, dass sie Revision einlegen will.

Nebenkläger sind mit dem Strafmaß einverstanden

Die Anwälte der Angehörigen der getöteten Ekaterina B. zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Nach dem muss der Ehemann neben der Freiheitsstrafe den Hinterbliebenen Geld zahlen. 12.000 Euro erhält die Tochter des Paares, die Mutter der Toten bekommt laut Gericht 10.000 Euro. Damit kann die Familie beispielsweise die Kosten für die Überführung der Leiche nach Russland und für die Bestattung begleichen. Die Nebenkläger sind auch mit dem Strafmaß einverstanden.

Eine Chronik des Prozesses finden Sie hier:

Kammer nimmt Mutter das Geständnis nicht ab

Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. Bei der Verkündung des Urteils schüttelt er immer wieder den Kopf und starrte danach vor sich hin. Für Überraschung während des neun Monate langen Prozesses hatte die Mutter gesorgt. Sie hatte vor Gericht die Tat auf sich genommen. Die Verteidiger forderten deshalb einen Freispruch für den Ehemann. Die Kammer ist jedoch überzeugt, dass die Mutter versucht hat, ihren Sohn mit einem falschen Geständnis zu entlasten.

Nach der Aussage der Mutter vor Gericht konnte der Oberschenkel des Mordopfers gefunden werden. Dadurch sei klar gewesen, dass ein unbekannter Täter nicht in Betracht komme, so der Vorsitzende Richter. "Der Mord muss im engsten Familienkreis passiert sein". Und gegen die Täterschaft der Mutter spricht aus Sicht der Kammer, dass ihre Aussage gleich in mehreren Punkten den Erkenntnissen der Ermittlungen widersprochen habe. 

Angeklagter stellte hunderte Seiten Beweisanträge

Insgesamt wurde der Prozess an 44 Hauptverhandlungstagen ausgetragen. Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses immer wieder neue Beweisanträge vorgelegt um so zu erklären, wieso er nicht der Täter sei, diese füllten rund 230 Seiten. Ein Psychiater hatte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Es sei das gute Recht des Angeklagten gewesen, sich zu verteidigen, aber es zeige einen tiefen Einblick in die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten, so der vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Rechtsmittel dagegen einlegen. Die Verteidigung will laut eigener Aussage Revision gegen das Urteil einlegen.

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Autorin

  • Carolin Henkenberens
    Carolin Henkenberens Autorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 23. Mai 2023, 10 Uhr