Fragen & Antworten
Zwischen Stille und Scooter: Diese Regeln gelten Karfreitag in Bremen
Weil Karfreitag ein sogenannter "stiller Feiertag" ist, fährt das öffentliche Leben herunter. In Bremen nimmt es aber deutlich schneller wieder Fahrt auf als in anderen Bundesländern.
Was ist an Karfreitag in Bremen nicht erlaubt?
Geregelt ist das im Bremer Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage. Dort heißt es, dass keine "Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen" stattfinden dürfen. Konkret heißt das beispielsweise: Restaurants und Cafés dürfen Gäste bewirten, ein Konzert oder eine Quiz-Veranstaltung dürfte dabei aber parallel nicht stattfinden. Daneben verboten sind gewerbliche Sportveranstaltungen und "alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist". Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung gibt es in Bremen aber so oder so ausreichend: Die Kinos in Bremen etwa haben geöffnet, zahlreiche Museen ebenso. Die Osterwiese macht allerdings nicht auf, gänzlich verboten ist an Karfreitag auch das Glücksspiel.
In welchem Zeitraum gilt das Verbot?
Die Einschränkungen gelten in Bremen nur am Karfreitag, und nur im Zeitraum zwischen 6 und 21 Uhr. Kurios also: Am Abend dieses stillen Feiertags darf es also wieder laut werden. Und das wird es wohl auch: In der ÖVB-Arena etwa tritt ausgerechnet am Karfreitag die Band Scooter auf.
Wie sind die Regeln in Niedersachsen?
Ähnlich wie in Bremen fährt auch in Niedersachsen das öffentliche Leben herunter, allerdings deutlich länger als in der Hansestadt: Laut Niedersächsischem Feiertagsgesetz sind bereits ab dem Donnerstag der Karwoche um 5 Uhr morgens "öffentliche Tanzveranstaltungen" verboten – und das dann auch noch den kompletten Karfreitag und Karsamstag.
Wie sind die Regeln in anderen Bundesländern?
Laut Bundesinnenministerium ist die Festlegung und Ausgestaltung der Feiertage (mit Ausnahme des Tags der Deutschen Einheit) Sache der Länder – und keins davon handhabt die Regelungen rund um den Karfreitag so locker wie Bremen, wo das sogenannte Tanzverbot gerade einmal 15 Stunden besteht. Nur in Berlin (4 bis 21 Uhr), Hamburg (5 bis 24 Uhr), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (alle 0 bis 24 Uhr) sieht es ähnlich aus. Niedersachsen hingegen gehört zu den Bundesländern, die das Tanzverbot am restriktivsten ausleben: Ähnlich streng halten es nur Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, wo die Verbote ebenfalls von Donnerstagmorgen in die Nacht von Samstag auf Sonntag gelten. In Rheinland-Pfalz gilt das Tanzverbot sogar bis zum Nachmittag des Ostersonntags.
Quelle: buten un binnen.