Bremer Senat will Mieterhöhungen weiter einschränken
Die Landesregierung will eine entsprechende Regelung für laufende Mietverträge um fünf Jahre verlängern. Damit sollen starke Mieterhöhungen nur sehr begrenzt erlaubt sein.
Wie aus einer Senatsvorlage hervorgeht, die buten un binnen vorliegt, soll die sogenannte Kappungsgrenze für die Stadt Bremen erneut verlängert werden. Sie würde sonst Ende August auslaufen. Die Regel besagt, dass Vermieter die Miete bei laufenden Verträgen um höchstens 15 Prozent in drei Jahren erhöhen dürfen. Ausnahmen gibt es bei Modernisierungen oder Staffelmietverträgen.
Bundesweit liegt die Grenze bei 20 Prozent, die Länder können sie aber für bestimmte Orte senken, wenn dort Wohnraum fehlt und teuer ist. In Bremerhaven gilt weiter die 20-Prozent-Regel. Für Neuverträge greift zudem in der Stadt Bremen die Mietpreisbremse: Danach darf die Miete nur zehn Prozent über der ortsüblichen Rate liegen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 6. August 2024, 6 Uhr