Gericht verurteilt IS-Rückkehrerin aus Lohne zu 14 Jahren Haft
Das Gericht hat entschieden, die Strafe gegen die 32-Jährige aus Lohne anzuheben. Sie muss jetzt für 14 Jahre hinter Gitter, und zwar wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin aus Lohne wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete ihr unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.
Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.
Frau zeigte nach dem Tod keine Reue
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurück verwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.
Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.
Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Vier News, 29. August 2023, 11 Uhr