IS-Rückkehrerin aus Lohne: Gericht verhandelt über lebenslange Haft
Die Frau ist bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nun geht es noch einmal darum, ob die 31-Jährige "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen hat.
Die IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus dem niedersächsischen Lohne muss sich heute erneut vor dem Oberlandesgericht München wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Sie ist bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil sie zugesehen hatte, wie ihr Ex-Mann eine Mutter und ihre Tochter versklavte. Das Kind war schließlich im Hof angekettet verdurstet.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das Urteil zu mild. Sie ist in Revision gegangen. Und auch der Bundesgerichtshof hatte bedenken, ob es sich um einen "minderschweren Fall" handelte, wie das Oberlandesgericht München geurteilt hatte. Die Anklagepunkte gegen die Lohnerin "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord" sind bereits rechtskräftig verurteilt worden. Nun muss das Gericht den wichtigsten Punkt der Anklage, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, neu bewerten.
Der 31-Jährigen droht eine lebenslange Haftstrafe. Ihr Ex-Mann ist bereits zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Fall der Frau wird das Urteil für den 29. August erwartet.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 19. Juli 2023, 8 Uhr