Fragen & Antworten
Bremer Grundsteuer wird angepasst: Was Eigentümer und Mieter erwartet
Die Grundsteuer wird bundesweit reformiert. Auch in Bremen gelten ab 2025 neue Abgaben. Wir haben mit dem Finanzressort und einer Expertin über die Änderungen gesprochen.
Die Grundsteuerreform ist wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 nötig geworden. Das Gericht bemängelte, dass die alten Wertverhältnisse aufgrund derer die Grundsteuer aktuell noch berechnet wird, aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935 stammen. Um aktuelle Werte zu ermitteln, mussten insgesamt 237.000 Grundstücke im Land Bremen neu bewertet werden, 35.000 davon in Bremerhaven.
Nach welchen Kriterien wird bemessen, ob die Grundsteuer steigt?
Laut Matthias Makosch, dem Pressesprecher des Finanzsenators, werden hierfür die Grundstücksart, das Alter des Gebäudes, die Wohnfläche, eine pauschalisierte Listenmiete sowie die Größe des Grundstücks berücksichtigt. Sprich, wer beispielsweise in einem Haus mit viel Wohnfläche auf einem besonders großen Grundstück wohnt, könnte zukünftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen.
"Wesentlichen Einfluss hat auch erstmals die Lage des Grundstücks", sagt Makosch. "So haben Grundstücke in guten Wohnlagen einen wesentlich höheren Bodenrichtwert als in ungünstigen Lagen oder Stadtteilen", sagt Torsten Neuhoff, der Bürgermeister und Dezernent für das Steueramt in Bremerhaven.
In welchen Stadtteilen wird die Grundsteuer durchschnittlich steigen?
Das ist laut Makosch und Neuhoff sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven noch nicht abzusehen: "Aktuell wurden die Veränderungen bei der Grundsteuer noch nicht bezogen auf die einzelnen Stadtteile ermittelt", sagt Makosch. Er betont aber, dass die Werte sich auch innerhalb der Stadtteile stark von Grundstück zu Grundstück unterscheiden werden und der tatsächliche Betrag vom Einzelfall abhängen wird.
Auch Kornelia Ahlring vom Deutschen Mieterbund Bremen kann noch nicht abschätzen, wer künftig mehr zahlen muss. "Ich befürchte aber, dass es in den besser situierten Stadtteilen häufiger zu einer höheren Grundsteuer kommen wird."
Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
Ja, die Grundsteuer kann auf die Mieter umgelegt werden: "Die Grundsteuer gehört bedauerlicherweise zu den gemäß Betriebskostenverordnung umlagefähigen Nebenkosten", sagt Ahlring. Das heißt auch, dass ein Anstieg der Nebenkosten durch eine höhere Grundsteuer nicht durch Instrumente wie die Mietpreisbremse abgemildert wird, da nicht die Miete, sondern nur die Nebenkosten steigen.
Die Grundsteuer gehört laut Ahlring allerdings nur dann zu den Nebenkosten, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Solche Vereinbarungen seien aber in Deutschland üblich. "Mietende sollten in ihren Verträgen nachschauen, ob die Grundsteuer laut ihrem Vertrag zu ihren Nebenkosten gehört oder nicht." Ein Vorteil gäbe es aber für Mietende: Sinkt die Grundsteuer und ist sie in den Nebenkosten enthalten, würden die Nebenkosten automatisch niedriger.
Wird die Grundsteuer für Wohngrundstücke stärker steigen?
Eine Analyse der Steuerverwaltung hat im Land Bremen ergeben, dass die vom Bundesgesetzgeber vorgegeben Steuermesszahlen zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Das liegt daran, dass die Lage des Grundstückes in der neuen Berechnung eine erheblich größere Rolle spielt und somit Wohngebiete deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssten, da diese in der Regel eine bessere Lage haben als Nichtwohngrundstücke.
Konkret hätte das dazu geführt, dass Wohngrundstücke rund 20 Prozent mehr des Grundsteueraufkommens hätten schultern müssen. Um dieser zusätzlichen Belastung zu begegnen, hat der Senat die Steuermesszahlen per Landesgesetz zu Gunsten von Wohngrundstücken angepasst. "Durch die Landesmesszahlen werden Wohngrundstücke in beiden Stadtgemeinden im Vergleich zur Anwendung der Bundesmesszahlen erheblich entlastet", sagt Makosch. Auf diese Weise soll der Anteil von Wohngrundstücken am Grundsteueraufkommen nicht steigen und weiterhin 53 Prozent betragen.
Wie können Mieter und Eigentümer die neue Grundsteuer einsehen?
Eigentümer erhalten voraussichtlich im Januar ihren Grundsteuerbescheid. "Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits jetzt die neue Grundsteuer selbst ermitteln", sagt Makosch. Er empfiehlt dazu, den Grundsteuerrechner unter www.grundsteuer.bremen.de zu nutzen. Um den Rechner benutzen zu können, benötigt man einen Grundsteuerwertbescheid. Diese Bescheide erhalten Eigentümer, die der Aufforderung des Finanzamtes nachgekommen sind, die Daten ihrer Grundstücke zu übermitteln. Laut Makosch sind mittlerweile fast alle Grundsteuerwertbescheide erteilt worden.
Mietende sollten laut Ahlring den Vermieter im Januar nach dem Grundsteuerbescheid fragen. "Wenn die Steuer steigt, sollte ich meine Zahlung anheben, damit keine heftige Nachzahlung am Ende des Jahres kommt", sagt sie.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 20. September 2024, 7 Uhr