Vor Platanen-Urteil: Was aus anderen Bremer Volksbegehren wurde

Die Platanen an der kleinen Weser in Bremen.

Platanen am Weserufer: Bremen streitet seit Jahren um 136 Bäume

Bild: Radio Bremen

Dürfen Bremer Wähler entscheiden, ob 136 Platanen am Weserufer gefällt werden? Jetzt soll es eine Antwort geben. Wie weit es andere Bürgeranliegen schafften – ein Überblick.

Der Staatsgerichtshof will am heutigen Montag sein Urteil darüber bekannt geben, ob er das Volksbegehren für den Erhalt der Platanen für zulässig hält. Dann könnte es zum Volksentscheid kommen. Die Bäume sollen nach dem Willen des Bremer Senats aus Gründen des Hochwasserschutzes weichen. Weil Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger in Gefahr seien, wenn die Bäume blieben, sollen Bremer Wählerinnen und Wähler nicht selbst über den Erhalt entscheiden, argumentierte die Landesregierung und lehnte das Volksbegehren ab.

Die Platanen sind nicht das erste Streitthema, das per Volksentscheid entschieden werden soll. Wie unterschiedlich Bürgeranliegen ausgehen können, zeigen wir in einem Überblick.

1 2018: Volksbegehren gegen die Bebauung der Galopprennbahn

Am letzten Renntag auf dem Gelände in der Bremer Vahr begann die Unterschriftensammlung gegen eine geplante Bebauung. Das Volksbegehren wurde für zulässig erklärt, 2019 kam es zum Volksentscheid, zeitgleich mit der Bürgerschaftswahl am 26. Mai. Dabei stimmten rund 56 Prozent der Stimmabgebenden gegen eine Bebauung. Das Ergebnis war eine Niederlage für die rot-grüne Regierungskoalition. Sie hatte rund 1.000 neue Wohnungen dort bauen lassen wollen, große Grünbereiche sollten erhalten bleiben.

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2 2017: Bürgerbegehren gegen die Bebauung der "Neuen Aue"

Auch in Bremerhaven war die Bebauung einer Freifläche hoch umstritten: Die Stadt hatte auf dem Areal "Neue Aue" im Stadtteil Lehe Wohnungen bauen wollen, aber eine Bürgerinitiative wollte die Grünfläche erhalten. Genügend Unterschriften für ein Bürgerbegehren kamen zwar zusammen, aber der Magistrat bemängelte Formfehler. Das Bremer Verwaltungsgericht entschied, dass das Bürgerbegehren als zulässig zu behandeln sei. Daraufhin ruderte die Regierungskoalition zurück, die Bebauungspläne wurden auf Eis gelegt. Im September 2023 brachte der Bremerhavener Bau- und Umweltausschuss die Planung für eine Bebauung eines Teils der Gründlandfläche auf den Weg.

3 1985/86: Volksbegehren für eine Änderung des Schulverwaltungsgesetzes

Mitte der 80er-Jahre wollte eine Bürgerinitiative das Schulverwaltungsgesetz unter anderem dahingehend verändern, dass Schul- und Klassenverlegungen sowie -auflösungen rückgängig gemacht werden konnten. Dazu legte sie einen Gesetzesentwurf vor. Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen entschied im Juni 1986, dass das Volksbegehren wegen rechtlicher Mängel im Entwurf unzulässig sei. Unter anderem wurde die vorgesehene Rückwirkung kritisiert. Begründung: Sie verstoße gegen schützenswertes Vertrauen der Bürger, insbesondere gegen das der Eltern und ihrer Kinder. Weiter hieß es im Urteil, "der große Schülerrückgang zwinge die Stadtgemeinden nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus pädagogischen Gründen, auf jeden Fall eine größere Zahl von Schulen zu schließen."

4 2006: Volksbegehren "Neues Wahlrecht"

Dieses Volksbegehren war zulässig, zu einem Volksentscheid kam es aber nicht mehr, weil die Bürgerschaft den Vorschlag übernahm und zur kommenden Bürgerschaftswahl 2011 umsetzte: Bis 2011 hatten Bremerinnen und Bremer bei den Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft nur über eine Stimme verfügt, mit der sie lediglich die Liste einer Partei und keinen Einzelkandidaten wählen konnten. Der Verein "Mehr Demokratie" schlug eine Umstellung auf ein Fünf-Stimmen-Wahlrecht vor und sammelte die nötigen Unterschriften für ein Volksbegehren ein. Die fünf Stimmen sollten in ihrer Gesamtheit an einen Bewerber abgegeben (sogenanntes Kumulieren) oder auf unterschiedliche Bewerber verteilt werden (sogenanntes Panaschieren). In dem Verfahren können auch Parteien oder Wählervereinigungen gewählt werden und die Stimmen auch dort kumuliert oder panaschiert werden.

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Autorin

  • Patel Verena
    Verena Patel Redakteurin und Autorin

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 11. März 2024, 19.30 Uhr