Bundeswahlausschuss lässt Bremer AfD doch zur Bundestagswahl zu
- Bundeswahlausschuss gibt Beschwerde der Bremer AfD statt.
- Landeswahlausschuss hatte Landesliste nicht zugelassen.
- Bundeswahlleiter begründet Entscheidung mit Gesetzeslücke.
Die Bremer AfD darf nun doch mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl im September antreten. Das hat der Bundeswahlausschuss in Berlin beschlossen. Der Ausschuss gab damit einer Beschwerde der AfD gegen eine Entscheidung des Bremer Landeswahlausschusses Recht.
Der Bremer Ausschuss hatte die Kandidatenliste wegen einer fehlenden eidesstattlichen Erklärung abgelehnt. Das war aus Sicht des Bundeswahlausschusses nicht gerechtfertigt. Bundeswahlleiter Georg Thiel begründete dies mit einer rechtlichen Unklarheit, weswegen zugunsten der Partei entschieden werden solle.
Einzelpersonen dürfen Wahlversammlung "nicht sprengen"
Hintergrund der Ablehnung durch den Landeswahlausschuss war gewesen, dass sich eine damit beauftragte AfD-Vertreterin geweigert hatte, die geforderte eidesstattliche Versicherung abzugeben. Thiel sagte dazu, es dürfe nicht dazu kommen, dass eine Einzelperson quasi aus eigenem Ermessen eine Wahlversammlung sprengen könnte. Hinsichtlich möglicher Auswege für die betroffene Partei bestehe hier eine "Gesetzeslücke".
Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses erfolgte mit neun gegen eine Stimme bei einer Enthaltung. Damit ist die Landesliste zugelassen. Bei der Bundestagswahl 2017 erhielt die AfD in Bremen mit damals 10,0 Prozent gut 33.000 Zweitstimmen.
Auch die Freien Wähler dürfen mit Landesliste antreten
Auch die Freien Wähler gingen erfolgreich gegen die Nichtzulassung ihrer Landesliste vor. Im Fall der Freien Wähler ging es darum, dass der Wahlvorschlag von der falschen Person mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen worden war. Der Bundeswahlausschuss erklärte aber, dieser Mangel wäre korrigierbar gewesen, wenn die Geschäftsstelle von Landeswahlleiter Andreas Cors die Partei ausführlich genug darauf hingewiesen hätte. "Es wäre nötig gewesen, die Partei unmissverständlich auf die drohende Zurückweisung hinzuweisen und zu erläutern, wie der Fehler behoben werden kann", sagte Thiel. Wäre diese geschehen, hätte ausreichend Zeit bestanden, den Fehler rechtzeitig zu beheben.
Landesliste der Grünen im Saarland nicht zugelassen
Die Grünen im Saarland dürfen hingegen endgültig nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen. Hier wies der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück. Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung, im Zuge dessen die Grünen zwei verschiedene Landeswahllisten mit unterschiedlichen Spitzenkandidaten aufgestellt hatten.
Dem Bundeswahlausschuss gehören neben dem Bundeswahlleiter eine Richterin und ein Richter am Bundesverwaltungsgericht sowie acht Beisitzer und Beisitzerinnen an, die von den Parteien im Bundestag vorgeschlagen werden.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 5. August 2021, 12 Uhr