Abstimmung im Bundesrat: Was Bremen am Cannabis-Gesetz stört

Cannabis-Legalisierung: Bremer Justiz kritisiert Amnestie-Regelung

Bild: Radio Bremen

Der Bundesrat beschäftigt sich heute mit der vom Bundestag beschlossenen möglichen Teillegalisierung von Cannabis. Das Gremium kann das Gesetz verzögern.

Bremen will sich in der Abstimmung in den meisten Punkten enthalten, die Haltung Niedersachsens ist bisher unklar. Trotzdem: Zwei Punkte stören die Bremer Landesregierung an dem Gesetzesentwurf: Das schnelle Inkrafttreten ab dem 1. April und die geplant Amnestieregel. Die sieht vor, dass das Gesetz auch rückwirkend angewendet werden kann – und damit viele Gerichtsurteile rund um das Betäubungsmittelgesetz neu aufgerollt werden müssen. Deswegen hat der Senat beschlossen, bei den Kritikpunkten mit "Nein" oder "Enthaltung" zu stimmen.

Für einen Vermittlungsausschuss, wie ihn unter anderem Bayern fordert, will Bremen sich nicht aussprechen. Der Bundesrat kann das Gesetz nicht stoppen, aber durch einen Vermittlungsausschuss verzögern. Stimmt der Bundesrat mehrheitlich zu, gilt ab dem 1. April: Volljährige dürfen Cannabis zum Eigenkonsum besitzen und anbauen. Für Jugendliche soll es eine Aufklärungskampagne geben.

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Autorin

  • Lisa-Maria Röhling
    Lisa-Maria Röhling

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 21. März 2024, 19:30 Uhr