In Bremen landen Schwarzfahrer nicht mehr im Gefängnis
Wer eine Geldstrafe wegen wiederholten Fahrens ohne Ticket nicht zahlen kann, musste bislang mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Das ist künftig nicht mehr der Fall.
Wer in Bremen wiederholt ohne Ticket mit Bus oder Bahn unterwegs ist, soll deshalb nicht mehr ins Gefängnis müssen. Der Senat will die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) künftig anweisen, keine Strafanzeigen mehr wegen des häufigen Fahrens ohne Fahrschein zu stellen. Das wurde in der Sitzung der Bürgerschaft bekannt.
Bisher wurden Ersatzfreiheitsstrafen verhängt, wenn jemand wiederholt schwarzgefahren ist und seine Geldstrafen nicht zahlen konnte. Im vergangenen Jahr hatte die BSAG rund 450 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein gestellt, in diesem Jahr sind es bereits 418. In beiden Jahren zusammengenommen verhängte die Staatsanwaltschaft mehr als 160 Hafttage, die jeweils im Schnitt Kosten von fast 200 Euro verursachten.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 5. September 2023, 17 Uhr