Bremen muss Schulleiter 25.000 Euro Schadensersatz zahlen

Bildungsbehörde muss 25.000 Euro an Bremer Schulleiter zahlen

Bild: dpa | Sina Schuldt

Der Schulleiter war nach einem Streit mit dem Kollegium abgesetzt worden. Das Verfahren hält ein Gericht aber für so problematisch, dass die Bildungsbehörde jetzt zahlen muss.

Die Behörde hatte den Schulleiter im Jahr 2017 von seinem Leitungsposten an einer weiterführenden Schule abgezogen. Zuvor hatte es Streitigkeiten zwischen ihm und Teilen des Kollegiums gegeben. Das Bremer Verwaltungsgericht hat die Abberufung später als problematisch bewertet, weil sie ohne jedes disziplinarisches oder beamtenrechtliches Verfahren erfolgt sei.

Der Schulleiter wurde nach dieser Abberufung zwar mehrere Jahre bei vollen Bezügen, aber gegen seinen Willen mit Aufgaben innerhalb der Behörde betraut. "Er wurde nur mit Aufgaben befasst, die nicht amtsangemessen oder einfach nur Pseudobeschäftigung waren", sagt der Rechtsanwalt des Schulleiters, Christof Lux, zu buten un binnen. Außerdem habe der Ruf seines Mandanten aufgrund der plötzlichen und unbegründeten Abberufung von der Schulleitungsposition stark gelitten. 

"Eklatante Fürsorgepflichtverletzung"

Der Schulleiter setzt sich schließlich juristisch zur Wehr und verklagt seinen Arbeitgeber unter anderem auf Schadenersatz. Nach dem Rechtsempfinden des Beamten hatte die Bildungsbehörde ihre Fürsorgepflicht ihm gegenüber verletzt. Das Verwaltungsgericht folgt in seinem Urteil der Argumentation des Klägers. "Das Gericht hat im Falle des Schulleiters eine eklatante Fürsorgepflichtverletzung der Bildungsbehörde gesehen", sagt Gerichtssprecher Jens Bogner.

Eine Entschädigungssumme dieser Höhe hat es in einer beamtenrechtlichen Sache noch nicht gegeben am Bremer Verwaltungsgericht. "Dem liegt zugrunde, dass das Gericht eine erhebliche und sehr lange Fürsorgepflichtverletzung zugrunde gelegt hat“, sagt der Gerichtssprecher.

Bildungsressort schweigt zu dem Fall

Das Bildungsressort äußert sich nicht zu dem Fall. Eine Pressesprecherin teilt mit, dass man sich sowohl bei laufenden als auch abgeschlossenen Gerichtsverfahren grundsätzlich in Zurückhaltung übe.

Das Urteil fiel bereits Anfang des Jahres und ist mittlerweile rechtskräftig. Der erfolgreiche Kläger ist unterdessen wieder als Schulleiter tätig. Die Gerichtsentscheidung sei für seinen Mandanten eine große Erleichterung gewesen, sagt der Rechtsanwalt des Beamten und fügt hinzu: "Er freut sich, das Kapitel abschließen und jetzt positiv in seine berufliche Zukunft schauen zu können."

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Autor

  • buten un binnen-Reporter Sebastian Manz
    Sebastian Manz Autor

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. September 2024, 19:30 Uhr