Von Sold bis Streik: Was unterscheidet Beamte und Angestellte?

Ein Beamter stempelt, eine Angestellte an ihrem Arbeitsplatz (Montage)
Bild: Imago | Shotshop/ArtmannWitte/Zoonar/Przemek Klos

Richterinnen, Polizisten, Lehrer: Bremen beschäftigt rund 60.000 Menschen im öffentlichen Dienst. Viele von ihnen sind Beamte. Doch verdienen die wirklich mehr?

In Bremen sind derzeit rund 60.000 Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dem jüngsten Personalbericht des Finanzressorts zufolge arbeitet ein gutes Drittel von ihnen in der Kernverwaltung, also bei Polizei oder Feuerwehr, im Schuldienst, als Sozialarbeiterinnen und Erzieher oder auch in den Justizbehörden oder der Verwaltung. Viele von ihnen sind Beamte. So zum Beispiel der Großteil der rund 2.350 Menschen im Bremer Polizeidienst und die meisten der rund 4.900 Lehrerinnen und Lehrer im Land Bremen.

Doch was unterscheidet eigentlich Beamte von Angestellten und warum gibt es sie? Das sind die fünf Punkte nennen wir hier.

1 Streikrecht: Beamte dürfen nicht streiken

Menschen in gelben Warnwesten stehen vor einem roten Schild mit der Aufschrift "Warnstreik!"
Anders als Angestellte, handeln Beamte ihre Gehälter und Arbeitsbedingungen nicht mit ihrem Arbeitgeber aus. Daher dürfen sie nicht streiken. Bild: dpa | Ying Tang

Das Beamtenverhältnis wird, anders als in der freien Wirtschaft, per Ernennung durch den Dienstherrn begründet, also zum Beispiel durch die Freie und Hansestadt Bremen. Das Dienstverhältnis wird anschließend einseitig durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen bestimmt. Wo Beamte und Beamtinnen arbeiten, legt beispielsweise nur der Arbeitgeber fest. Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise können nicht einfach so die Schule wechseln. Was in einem Stadtstaat wie Bremen ein eher kleinerer Nachteil für Betroffene ist, kann in einem Flächenstaat wie Niedersachsen grundlegende Folgen haben – einmal Leer, immer Leer.

Ein per Tarifvertrag geregeltes Arbeitsverhältnis gibt es für Beamte nicht. Die Folge: Beamte dürfen auch nicht streiken. Das gibt Ländern wie Bremen die Sicherheit, dass wichtige öffentliche Aufgaben wie eine funktionierende Polizei und der Schulbetrieb durchgängig bereitgestellt werden können.

2 Gehalt: Beamte werden alimentiert, nicht entlohnt

Das Einstiegsgehalt einer verbeamteten Lehrerin in Bremen liegt derzeit bei monatlich 4.511,52 Euro und steigt im Verlauf der Jahre auf – Stand jetzt – 5.557,57 Euro. Eine angestellte Lehrerin bekommt in Bremen hingegen zum Einstieg nur 4.188 Euro, ihr Gehalt steigt nach einigen Jahren aber auf bis zu 6.037 Euro. Ein Vergleich dieser Gehaltsabrechnungen ist dennoch schwierig. Der Grund: Beiden liegen unterschiedliche Berechnungen und Auszahlungsmodalitäten zu Grunde.

Im Land Bremen ist der Unterschied beim Lohn von Männern und Frauen bundesweit am größten.
Der Sold, den Beamte bekommen, lässt sich angesichts unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen nur schwer mit dem Lohn vergleichen, den Angestellte erhalten. Bild: dpa | empics | Joe Giddens

So erhalten Tarifbeschäftigte einen Lohn für geleistete Arbeit. Von diesem Lohn werden Lohnsteuern an das Finanzamt abgeführt, außerdem teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge für Sozialversicherungen wie Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls direkt vom Bruttolohn abgezogen werden. Die Folge: Angestellten bleibt erheblich weniger Netto vom Brutto.

Beamte hingegen erhalten eine sogenannte Alimentation des Staates, die als Besoldung bezeichnet wird. Sie soll einen angemessenen Lebensstandard sicherstellen, sodass sich die Beamten ganz ihren Pflichten gegenüber ihrem Dienstherrn widmen können. Von der Besoldung abgezogen werden im Prinzip nur Steuern, also zum Beispiel die Kirchensteuer.

Warum Beamte so viel "Netto vom Brutto" bleibt, erklären wir in den folgenden Punkten.

3 Kündigungsschutz: Einmal Beamte, immer Beamte

In die Arbeitslosenversicherung zahlen Beamte schon deshalb nicht ein, weil sie nicht arbeitslos werden können. Der Grund: Das Beamtenverhältnis wird vom Dienstherrn einseitig begründet – und es dauert in der Regel bis zum Lebensende an. Gekündigt werden kann Beamten im Gegenzug nicht. Die Ausnahme: Sie scheiden auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis aus, sie werden in einem Disziplinarverfahren verurteilt oder in einem Strafverfahren zu einer Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten.

4 Krankheit: Beamte müssen sich privat versichern

Blick auf einen Krankenhausflur, in dem Menschen gehen (Symbolbild)
Beamtinnen und Beamte sind privatversichert. Im Gegensatz zu Angestellten müssen sie Behandlungskosten vorschießen, erhalten im Nachhinein aber Geld von der Beihilfe zurück. Bild: Imago | Shotshop

Auch für die Krankenversicherung wird Beamtinnen und Beamten kein Geld vom monatlichen Brutto abgezogen. Denn Beamte müssen sich privat versichern – und dies zum Teil aus eigener Tasche zahlen. Allerdings haben sie Anspruch auf die so genannte Beihilfe, die für mindestens die Hälfte der Kosten aufkommt.

Dies hat wiederum zur Folge, dass Beamte ihre Arzt- und Krankenhausrechnungen zunächst selbst vorschießen müssen. Danach reichen sie die Rechnungen bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfe ein – ein Prozess, der die Rückerstattung des Geldes durchaus um ein paar Wochen verzögern kann. Hier haben es gesetzlich versicherte Angestellte leichter, die nur ihre Versichertenkarte vorzeigen müssen.

5 Ruhestand: Beamte erhalten eine Pension, keine Rente

In die Rentenkasse müssen Beamte ebenfalls nichts von ihrem Bruttolohn einzahlen. Denn sie erhalten ihre Beamtenpension später direkt vom Staat – also durch Steuern finanziert und nicht als Umlage aller Renteneinzahler.

Die Höhe der Pension einer Beamtin richtet sich nach den Dienstjahren. Wer beispielsweise 40 Dienstjahre absolviert hat, erhält die volle Pension von 71,75 Prozent des zuletzt erhaltenen Beamtensolds als Ruhegehalt. Zum Vergleich: Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, bekommen als Durchschnittsverdiener ab Juli diesen Jahres statistisch 48,15 Prozent ausgezahlt.

Der Unterschied in den Altersbezügen lässt sich dadurch begründen, dass Beamte im Ruhestand ihre private Krankenversicherung weiter selbst zahlen müssen. Darüber hinaus müssen Beamte ihre Pensionen voll versteuern. Letzteres galt früher für die Renten von Angestellten nicht. Seit 2005 findet allerdings eine Umstellung statt. Bis 2040 wird Jahr für Jahr ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig – im Gegenzug werden dafür die bislang besteuerten Rentenbeiträge Stück für Stück steuerfrei.

Akten, Stempel, Papierkram? Wie der Alltag von Beamten aussieht

Bild: Radio Bremen
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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 10. Juni 2023, 19:30 Uhr