Aufgesetztes Parken: Bremer Richter geben Behörden Ermessensspielraum

Ein Straßenzug in Bremen-Findorff, der Gehweg is von Autos zugeparkt und Fahrräder stehen im Weg.
Beim Aufgesetzten Parken haben die Richter den Behörden einen Ermessensspielraum gegeben.

Aufgesetztes Parken: Richter geben Behörden Ermessensspielraum

Bild: Radio Bremen
  • Oberverwaltungsgericht: Behörden müssen gegen aufgesetztes Parken vorgehen.
  • Richter räumen aber Ermessensspielraum ein.
  • Behörden sollen nun ein Konzept für die gesamte Stadt erarbeiten.

Lange wird in Bremen schon um das aufgesetzte Parken gestritten, jetzt haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts ein Urteil gesprochen: Laut Gericht muss die Straßenverkehrsbehörde zwar grundsätzlich gegen Autos vorgehen, die auf Gehwegen parken. Aber: Gleichzeitig räumt das Gericht der Behörde einen Ermessensspielraum ein.

Konkret heißt das Folgendes: Nur dort, wo es die Schwelle der Unzumutbarkeit erreiche, müsse die Behörde tätig werden, sagte ein Gerichtssprecher buten un binnen auf Anfrage. Diese Grenze sei dann überschritten, wenn der verbleibende Durchgang schmaler als 1,50 Meter sei – das allerdings auch nur dann, wenn über die gesamte Länge der Straße auf beiden Seiten aufgesetzt geparkt werde. Die Richter verlangen außerdem, dass die Behörde auf das Verbot hinweist. Eine Möglichkeit sei, Schilder aufzustellen.

Keine Pflicht zum Abschleppen

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts verweisen in ihrem Urteil darauf, dass in dem betroffenen Quartier in Alt-Findorff seit Jahrzehnten auf dem Gehweg geparkt werde. Das ist laut Straßenverkehrsordnung zwar meist verboten. Die Pflicht überall dagegen vorzugehen – beispielsweise durch Abschleppen – leiten die Richter daraus allerdings nicht ab. Genau das hatten die klagenden Anwohner gefordert. Das Gericht empfiehlt den Behörden jetzt zu ermitteln, wo das Problem besonders groß ist. Darauf aufbauend solle ein Konzept für die gesamte Stadt erarbeitet werden.

Streitende Senatoren trotzdem zufrieden

Moblitätssenatorin Maike Schaefer fasste das Urteil des Oberverwaltungsgerichts positiv auf: Es zeige, dass das aufgesetzte Parken in vielen Bremer Wohnquartieren oftmals illegal sei. Auch Innensenator Mäurer zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: Das Gericht habe in einer "abgewogenen Entscheidung" anerkannt, dass man angesichts begrenzter Ressourcen beim aufgesetzten Parken Schritt für Schritt vorgehen müsse. Schaefer und Mäurer hatten zuletzt unterschiedliche Auffassungen über die richtigen Maßnahmen beim aufgesetzten Parken.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht: Die Kläger können noch Revision einlegen. Damit läge der Fall dann beim Bundesverwaltungsgericht. In erster Instanz hatte sich schon das Verwaltungsgericht mit dem Problem beschäftigt.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 3. März 2023, 15 Uhr