Uni Bremen kritisiert neues Gesetz zu Verträgen in der Forschung
Der Bund führt neue Vertragslaufzeiten für Wissenschaftler ein. Der Einstieg wird planbarer, für Postdocs aber wird es schwerer. Kritik daran gibt es etwa aus der Uni Bremen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen. Das Gesetz regelt, inwiefern wissenschaftliches und künstlerisches Personal befristet an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen beschäftigt werden darf.
Das Ziel der Gesetzesform besteht laut Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) darin, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu mehr Planungssicherheit zu verhelfen. Im Kern sollen sie bis zum Doktortitel länger beschäftigt werden als bisher. So führt der Bund mit dem Gesetz Mindestvertragslaufzeiten ein.
Erstverträge müssen mindestens drei Jahre laufen
Konkret müssen nun die Erstverträge junger Wissenschaftler vor der Promotion mindestens über drei Jahre laufen. Studentische Beschäftigte sollen mindestens Jahresverträge erhalten. Strengere Regeln dagegen werden für diejenigen gelten, die bereits promoviert haben, die sogenannten Postdocs. Sie dürfen künftig nur noch maximal für vier Jahre befristet beschäftigt werden, nicht mehr für bis zu sechs Jahre. Ausnahmen sollen nur bei "verbindlichen Anschlussperspektiven" möglich sein, so das Ministerium.
Schüren neue Regelungen Konkurrenzdruck?
Kritik daran übt ein Bündnis aus Gewerkschaften, Betriebsräten und Studierendenvertretungen. Junge Doktoren befänden sich in der "Rushhour des Lebens", also in einem Lebensabschnitt, in dem sie ohnehin stark gefordert seien, in der alles Schlag auf Schlag gehe. Zusätzlicher Konkurrenzdruck schade ihnen. Doch die neue Regelung werde dazu führen, dass die jungen Doktoren von Befristung zu Befristung eilen werden.
Uni Bremen fordert Geld für unbefristete Stellen
Skeptisch äußert sich auch die Universität Bremen. Pressesprecherin Kristina Logemann teilt mit: "Die geplante Verkürzung der Befristungsdauer für Postdocs von sechs auf vier Jahre wird nur zu verlässlicheren Beschäftigungsperspektiven, sprich Dauerstellen, führen, wenn den Universitäten entsprechende Mittel für die Schaffung unbefristeter Stellen zur Verfügung gestellt werden." Geschehe dies nicht, würden viele Postdocs ins Ausland abwandern oder sich außerhalb der Wissenschaft Arbeit suchen. Um das zu verhindern, müsse der Bund finanziell nachsteuern.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Morgen, 27. März 2024, 7:50 Uhr