Landtagswahl in Niedersachsen muss nicht wiederholt werden

Der Eingang zum niedersächsischen Staatsgerichtshof.

Landtagswahl in Niedersachsen muss nicht wiederholt werden

Bild: dpa | Julian Stratenschulte

FDP-Mitglieder klagten, weil Plätze auf der AfD-Kandidatenliste möglicherweise gekauft sein könnten. Laut des niedersächsischen Staatsgerichtshofs gab es keine Wahlfehler.

Niedersachsens Verfassungsrichter sehen in Vorwürfen gegen die AfD rund um die Aufstellung ihrer Landesliste keinen Grund für eine Wiederholung der Landtagswahl 2022. Zwei FDP-Mitglieder hatten das Verfahren angestoßen. Sie hatten der AfD Vorwürfe gemacht. Zum einen, weil Listenkandidaten der Partei offenbar in eine Kasse einzahlen mussten – zum anderen, weil die AfD-Landesliste auf einer Delegiertenversammlung statt einer Mitgliederversammlung aufgestellt wurde.

Der Staatsgerichtshof sieht in beiden Fällen aber keinen Wahlfehler. Am 16. Dezember verkündet er seine Entscheidung zu einer zweiten Anfechtung der Wahl. Dabei geht es um die Frage, ob der Zuschnitt der Wahlkreise noch den Bevölkerungsverhältnissen entspricht.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 9. Dezember 2024, 12 Uhr