Geflüchteten in Bremer Sammelunterkünften steht mehr Geld zu
- Leistungskürzungen für alleinstehende Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig.
- Bremens Sozialressort zufrieden mit der Entscheidung und will die Änderungen schnell umsetzen .
- Nachzahlungen an Geflüchtete schließt das Sozialressort aus.
Das Bremer Sozialressort hat zufrieden auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Die Karlsruher Richter hatten die Rechte von alleinstehenden Asylbewerbern gestärkt, die in Sammelunterkünften leben. Nach Ansicht der Richter ist es verfassungswidrig, ihnen Sozialleistungen pauschal zu kürzen. Bisher wurden Asylbewerbern in Flüchtlingsheimen zehn Prozent der existenzsichernden Leistungen abgezogen, weil sie durch das Leben in einer Sammelunterkunft angeblich Geld sparen.
Auch Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hatte die pauschale Kürzung der Sozialleistungen schon vor Monaten als verfassungswidrig eingeschätzt. In ihrem Ressort trifft das Urteil deshalb auf Zustimmung. Nun wolle man das Urteil des Gerichts schnellstmöglich umsetzen, sagte ein Sprecher der Behörde.
Kritik von Flüchtlingsrat: Bremen hat zu lange an Kürzungen festgehalten
Nachzahlungen aufgrund der zu wenig gezahlten Leistungen seien aber nicht vorgesehen. Der Bremer Flüchtlingsrat kritisiert, dass Senatorin Stahmann die Leistungskürzung trotz besseren Wissens unnachgiebig weiter durchgesetzt habe. Und das, obwohl sie andere Optionen gehabt hätte. Andere Kommunen und Bundesländer hätten es vorgemacht und die Kürzung ausgesetzt. Weil Bremen aber der politische Wille gefehlt habe, hätten viele Menschen nun jahrelang zu wenig Geld bekommen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 24. November 2022, 16 Uhr