Warum Bremens Datenschützerin die Tesla-Autos kritisiert
Die Autos von Tesla filmen mit ihren acht Kameras alles, was um das Fahrzeug herum passiert. Auch den Fußweg. Das ist aber nicht erlaubt, sagen Datenschützer. Es droht Ärger.
Wer an einem geparkten Auto der Marke Tesla vorbei geht, wird unter Umständen gefilmt. Und die Aufnahmen werden aufgezeichnet. "Wächtermodus" nennt Tesla diese Rundumüberwachung. Damit sollen Diebe abgeschreckt werden. Die Besitzer der hoch technisierten Autos können sich die Aufnahmen später anschauen. Und genau das ist das Problem.
Datenschützer haben was gegen die Videoüberwachung
Imke Sommer, in Bremen verantwortlich für den Datenschutz, erhält immer mehr Beschwerden von Menschen, die nicht beim Spazierengehen von geparkten Autos gefilmt werden wollen. Und sie kennt die Gesetze:
Die anlasslose und permanente Aufzeichnung ist rechtswidrig!
Imke Sommer, Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bremen
Verantwortlich sind die Halter der Autos
Die Bremer Datenschützerin empfiehlt den Betroffenen deshalb, sich notfalls zu wehren. "Immer, wenn auf öffentlichem Straßenraum gefilmt wird, haben wir ein Problem", sagt Sommer zu buten un binnen. Wer das nicht will, kann die Besitzer der Autos anzeigen, sagt Sommer. Denn verantwortlich ist nicht Tesla, sondern die Kunden.
Tesla-Besitzer Oliver Truetsch wusste erst gar nicht, dass sein Auto diesen "Wächtermodus" hat. Er nutzt ihn nur, wenn er einen Anlass dazu sieht: Wenn ich den Eindruck habe, das Auto steht an einer gefährlichen Stelle, dann schalte ich ihn ein. Um einfach die Möglichkeit zu haben, zu sehen, wenn etwas passiert. Dass ich das nachverfolgen kann." Aber eigentlich ist bei ihm der "Wächtermodus" dauerhaft aus.
Sein Auto kann mehr, als es darf
Oliver Truetsch hält sich an die Gesetzeslage, findet es aber schade, dass er die Funktion nicht nutzen darf. Oft würden die Datenschutzbestimmungen als Anlass genommen, um die Einführung neuer Technologie zu vermeiden, sagt er. "Beispiel ist Google-Street-View vor einigen Jahren. Da gab es auch erst eine große Diskussion. Aber im Endeffekt nutzt es heutzutage jeder."
Tesla wälst das Problem auf die Kunden ab
In den Nutzungsbedingungen weisen die Tesla-Autobauer ihre Kunden darauf hin, dass sie die Verantwortung selbst tragen. Beim Betrieb der Kameras müssten die Besitzer die Einhaltung des lokalen Rechts gewährleisten, heißt es in den AGB. Bedeutet: Wer den "Wächtermodus" aktiviert, muss auch dafür geradestehen. Und das kann unter Umständen teuer werden. In Hamburg hat die Datenschutzbehörde den Einsatz einer Dashcam bestraft. Diese hatte anlasslos den Straßenverkehr aufgezeichnet. Der Eigentümer bekam ein Bußgeld von 500 Euro aufgebrummt.
Warum wird Tesla nicht zur Verantwortung gezogen?
Die Bremer Datenschützerin geht nicht so weit wie ihr Kollege Thomas Fuchs in Hamburg. Der fordert Nachbesserungen an der Datenschutz-Grundverordnung. Er sagt, man müsse auch die Hersteller zur Rechenschaft ziehen. Die rechtliche Idee dahinter: Eigentlich müsse es den zuständigen Behörden möglich sein, das "Inverkehrbringen einer Ware" zu untersagen, wenn wesentliche Bestandteile nicht rechtskonform sind. Aber das gibt das Datenschutzrecht in seiner jetzigen Form nicht her. Noch nicht.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 7. März 2023, 19.30 Uhr