Bremische Bürgerschaft beschließt Taubenfütterverbot
Bremische Bürgerschaft will Taubenfütterverbot beschließen
Ab 1. April ist das Füttern der Tiere zwischen Wallanlagen und Weser verboten. Der aktuelle Beschluss gilt bis Ende 2027. Bis dahin soll es eine Auswertung geben.
Das Taubenfütterverbot für die Bremer Innenstadt kommt. Am Nachmittag hat die Stadtbürgerschaft die entsprechende Änderung des Ortsgesetzes beschlossen.
Auf öffentlichen Flächen zwischen Wall und Weser sowie der Bürgermeister-Smidt-Straße und dem Altenwall ist demnach künftig das Füttern von Tauben verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.
Senat hatte das Vorhaben schon letztes Jahr beschlossen
Der Senat hatte das Fütterungsverbot bereits vor fast einem Jahr, im April 2024, auf den Weg gebracht. Dann aber setzte die Bürgerschaft den Beschluss darüber aus, weil es innerhalb der rot-grün-roten Regierungskoalition noch Klärungsbedarf gab. Das lag vor allem an einer Blockadehaltung der Grünen.
Nun verständigten sich die drei Fraktionen aber auf einen gemeinsamen Antrag. Der sieht zunächst ein befristetes Taubenfütterverbot bis Ende 2027 vor. Drei Monate vor Ablauf soll ein Bericht über die Erfahrungen vorgelegt werden, um zu entscheiden, ob das Fütterverbot bleibt.
Erstes Bremer Taubenhaus ab sofort in Betrieb
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 25. Februar 2025, 16 Uhr