Fragen & Antworten
Darum beschließt die Bremische Bürgerschaft einen Nachtragshaushalt
Bei einer Sondersitzung hat die Bürgerschaft einen weiteren Nachtragshaushalt für dieses Jahr endgültig verabschiedet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht das nötig.
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte November Bund und Ländern verboten, große Schuldentöpfe anzulegen, aus denen man sie sich dann über Jahre hinweg bedienen.
Damit müssen noch vor Jahresende Ausgaben von 362 Millionen Euro in den normalen Haushalt verschoben werden. Geld, das eigentlich aus dem Bremer Klima- und dem Ukraine-Krisen-Fonds sowie aus übrig gebliebenen Corona-Mitteln kommen sollte. Doch dieser Praxis haben die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil einen Riegel vorgeschoben. Was bedeutet das und wie geht es jetzt weiter?
Wie reagierte der Bremer Senat auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) hat der Bremischen Bürgerschaft den zweiten Nachtragshaushalt für dieses Jahr vorgelegt. Damit will er die Bremer Ausgaben auf ein rechtssicheres Fundament gestellt. Fecker räumte dabei auch Fehler ein.
Wir haben das in der praktischen Umsetzung von Notlagenfinanzierung falsch eingeschätzt. Das ist in der Rückschau bedauerlich. Und das muss man auch so eingestehen.
Björn Fecker (Die Grünen), Bremens Finanzsenator
Der sogenannte Bremen-Fonds wird jetzt aufgelöst. 362 Millionen, die in diesem Jahr ausgegeben wurden, um die Folgen von Corona, Ukraine-Krieg und Energiekostenexplosion abzufedern, müssen als Kredite in den regulären Haushalt umgebucht werden.
Wofür braucht Bremen das Geld?
Der Senat benötigt das Geld für die Unterbringung von Flüchtlingen – zum Beispiel aus der Ukraine. Außerdem ist da noch der Rettungsschirm für Krankenhäuser, der finanziert werden muss und allgemein die gestiegenen Energiekosten.
Das Geld hat Bremen im Laufe des Jahres schon ausgegeben. Das bedeutet gewissermaßen, dass jetzt "nur noch" geklärt werden muss, aus welchem Topf die Mittel genommen werden.
Und wie will der Senat das Problem jetzt lösen?
Klar ist: Es sind neue Kredite nötig. Die Schuldenbremse gilt aber weiterhin. Der Bremer Senat hat daher beantragt, erneut eine multiple Notlage wegen der Klima- und der Ukraine-Krise auszurufen. Die Opposition lehnt das allerdings ab. CDU und FDP in der Bürgerschaft finden, dass Bremen im normalen Haushalt umschichten muss. Insofern wird die Bürgerschaftsdebatte zeigen, wie das Problem gelöst werden könnte.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 20. Dezember 2023, 19:30 Uhr