Bürgerschaft präzisiert Regeln für Bremer Solar-Pflicht
Eigentlich müssen Hauseigentümer ab dem 1. Juli eine Photovoltaik-Anlage installieren, wenn sie ihr Dach sanieren wollen. Jetzt wurde die Regel abgeschwächt.
Nun sind aber Ausnahmen von dieser Pflicht geplant – etwa, wenn die Installation technisch schwierig ist oder sie nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Das hat die Bremische Bürgerschaft beschlossen.
Wer sein Dach umgebaut hat, muss den Behörden auch nicht mehr von sich aus Nachweise darüber vorlegen. Das ist künftig nur dann nötig, wenn die Behörden es verlangen. Wer außerdem eine Dachfläche von weniger als 25 Quadratmetern saniert, ist von der sogenannten Solar-Pflicht ganz befreit.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 30. Mai 2024, 9 Uhr