Solarpflicht in Bremen: Was jetzt auf Hauseigentümer zukommt

Montage einer Photovoltaikanlage an einem Einfamilienhaus

Hauseigentümer in Bremen müssen künftig Solar-Anlagen aufs Dach setzen

Bild: dpa | Chromorange

Im Land Bremen gibt es jetzt eine Solarpflicht für Hauseigentümer. Doch die Regeln dafür sind kompliziert, die Umsetzung auch. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.

Der Bremer Senat möchte für mehr Solaranlagen auf Bremens und Bremerhavens Dächern sorgen. Er sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz – und nimmt dafür Hauseigentümer und -eigentümerinnen in die Pflicht. Seit Monatsbeginn müssen sie Photovoltaikanlagen auf ihren Häusern installieren, sobald sie ihre Dächer im großen Stil sanieren. 

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahme- und Sonderregelungen im neuen Bremischen Solargesetz. buten un binnen hat mit der Verbraucherzentrale Bremen darüber gesprochen, worauf Hauseigentümer achten müssen. 

Wen genau verpflichtet das Bremische Solargesetz dazu, Solaranlagen zu installieren?

Das Gesetz verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden dann zur Installation einer Solaranlage, wenn "im Zuge einer grundlegenden Dachsanierung mindestens 80 Prozent der obersten Dachschicht erneuert werden." Allerdings auch nur dann, "wenn mindestens 25 Quadratmeter Dachfläche hierfür zur Verfügung stehen." Auch An- und Umbauten gelten als Bestandsgebäude, sofern dabei mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche entstehen.

Für Neubauten greift das Gesetz erst ab Juli 2025. Bauherrinnen und Bauherren müssen dann mindestens 50 Prozent der entstehenden Dachflächen für Solaranlagen nutzen. Das gilt allerdings nur für Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche.

Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus
Balkonkraftwerke wie diese können unter Umständen eine Alternative zu Solaranlagen auf dem Dach darstellen. Bild: dpa | Winfried Rothermel

Was gibt es für Ausnahmen und was für Sonderregelungen?

Ausnahmen gelten für Dächer, auf denen die für eine Photovoltaik-Anlage notwendige Tragfähigkeit nicht gewährleistet ist. Das müssten die betreffenden Eigentümer auf Verlagen der Behörden nachweisen.
 
Gar nicht vom neuen Gesetz betroffen ist, wer "unbillige Härten" für sich geltend machen kann, wer das Solardach also etwa nicht finanzieren könnte. 

Was kostet die Sanierung eines Dachs, und wie hoch schlägt die Solaranlage zu Buche?

Die Kosten für die Sanierung eines Dachs lassen sich nur vage im Voraus beziffern, da sie von vielen verschiedenen Faktoren abhängen. Grundsätzlich aber sollte man dafür, je nach Größe des Daches, etwa 40.000 bis 60.000 Euro einrechnen, sagt Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen.

Der Preis für die Solaranlage hängt von ihrer Größe ab. Je mehr Module die Anlage hat und je größer sie daher ist, desto höher fällt der Gesamtpreis aus. Betrachtet man aber den Preis der Anlage mit Blick auf ihre Nennleistung, also pro Kilowatt-Peak (kWp), so sind die größten Anlagen die preiswertesten. 

Entsprechend kostete nach einer Berechnung der Verbraucherzentrale Bremen eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 4 kWp im Jahr 2021 durchschnittlich rund 2.250 Euro pro kWp (9.000 Euro insgesamt), eine Anlage mit einer Nennleistung von 20 kWp kostete dagegen nur rund 1.510 Euro pro kWp (30.200 Euro insgesamt). Zur groben Orientierung: Eine Nennleistung von 20 kWp bedeutet, dass die Anlage etwa 20.000 Kilowatt-Stunden (kWh) Strom im Jahr erzeugt. Eine solche Anlage, sofern sie sich aus herkömmlichen Solarmodulen zusammensetzt, benötigt etwa 100 Quadratmeter Fläche. Schwächere Anlagen brauchen entsprechend weniger Platz. 

Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen im Studiogespräch bei buten un binnen.
Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen rät, sofern möglich, zu großen statt zu kleinen Solaranlagen. Bild: Radio Bremen

Ist Solardach gleich Solardach, oder gibt es wesentliche Qualitätsunterschiede, die man im Auge haben sollte? 

"Es gibt Qualitätsunterschiede bei Photovoltaik-Anlagen", betont Ewen. Das betreffe nicht nur die Module, sondern auch die Firmen, die die Module installieren sollen. "Es muss selbstverständlich sein, dass ein potentieller Auftragnehmer sich die Situation vor Ort genau anschaut und danach ein Angebot erstellt", stellt Ewen klar. Mache ein Unternehmen dagegen allein aufgrund von Fotos oder von Daten des Solardachkatasters ein Angebot, seien zusätzliche Kosten quasi programmiert, da die tatsächlichen Gegebenheiten und jene auf dem Papier meist voneinander abwichen.

Doch auch bei der Installation gebe es Unterschiede, so Ewen. Grundsätzlich sollte das Unternehmen, das man mit der Installation beauftragen möchte, ein Gerüst einplanen, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. "Immerhin werden pro Modul zirka 20 Kilogramm auf das Dach gebracht", erklärt Ewen. Auch könne ein unsachgemäßer Einbau der Module Wasserschäden nach sich ziehen. Sie verweist darauf, dass sich, wer eine Solaranlage kaufen wolle, kostenfrei in der Verbraucherzentrale beraten lassen kann. Dazu gehöre auch eine Auswertung von Kostenvoranschlägen.

Die Voraussetzung, um an Fördermittel zu kommen, sei allerdings, dass man einen Energieeffizienz-Experten einschaltet. "Das sollte der erste Schritt sein", so Ewen. Auch deshalb, weil das Engagement eines Energieeffizienz-Experten mitunter einen Vorlauf von einigen Wochen oder gar Monaten erfordere. Mit seiner Hilfe aber könne man im zweiten Schritt die notwendigen Anträge stellen, um kommendes Jahr mit der Sanierung zu beginnen, skizziert Ewen einen realistischen Zeitplan. Eine Liste geeigneter Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten steht auf dieser Website der Deutschen Energie-Agentur (Dena).

Welche Kritik gibt es an der neu gefassten Solarpflicht auf Bremens Dächern?

Die Bremer FDP-Fraktion kritisiert das Gesetz, weil sie die Solarpflicht generell ablehnt. Es belaste Hausbesitzer und Bauherren finanziell zu stark, greife außerdem unverhältnismäßig in Eigentumsrechte ein. 

Die Verbraucherzentrale Bremen kritisiert an dem Gesetz, dass es die Bauherren unabhängig davon, wie viel Platz sie auf den Dächern haben, bei Bestandsgebäuden lediglich dazu verpflichtet, eine oder mehrere Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von einem Kilowatt-Peak zu installieren. "Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes", sagt Inse Ewen dazu. Sinnvoller fände sie, wenn der Gesetzgeber die Mindestleistung der zu installierenden Anlage an den Stromverbrauch des Hauses koppeln würde oder an die Größe der verfügbaren Fläche.

Bremer Senat streicht 2030 als Zielmarke für Solardachpflicht

Bild: Imago | blickwinkel
  • Hauseigentümer in Bremen müssen künftig Solar-Anlagen aufs Dach setzen

    Diese neue Regelung gilt bei der Sanierung von Dachflächen. Sie ist im Bremer Solargesetz festgelegt und tritt heute in Kraft.

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 1. Juli 2024, 6 Uhr